Phoenix

Anlageinstrumente, Asset Allocation, Portfoliotheorie, Diskussionen und wissenschaftliche Beiträge

Moderatoren: oegeat, The Ghost of Elvis

Antworten
Benutzeravatar
schneller euro
Trader-insider Fondsexperte
Beiträge: 5846
Registriert: 31.05.2005 09:11
Wohnort: Bochum
Kontaktdaten:

Phoenix

Beitrag von schneller euro »

Nachfolgend mal kurz der aktuelle Stand der Dinge (quelle hedgefonds24.de). Vielleicht gibt es ja noch andere Geschädigte hier?


"...Die letzten Wochen im Fall Phoenix haben sich als die Zeit des Wartens herausgestellt – leider wird es noch eine ganze Weile dauern bis die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) und der Insolvenzverwalter das vorliegende Datenmaterial aufbereitet haben und im Einzelfall überprüfen können, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung geleistet wird. Wir haben die letzten Tage genutzt, um aktuelle Informationen zur Phoenix Kapitaldienst GmbH für Sie zusammenzutragen:

Erste Festnahmen im Fall Phoenix

Wie die FAZ und die Börsen-Zeitung am 4. Juni berichteten, wurden wegen Betrugsverdachts in zunächst 6.940 Fällen die ehemalige Geschäftführerin und der ehemalige Prokurist festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt.

Beiden wird Betrug in besonders schweren Fall vorgeworfen. Die Einzelfälle beziehen sich zunächst auf den Zeitraum vom 12. Juni 2004 bis Anfang Januar 2005. In dem Zeitraum sollen die Beschuldigten von Phoenix über gutgläubige Vertriebsmitarbeitern gelungen sein, mit 6.940 Kunden „irrtumsbedingt“ Kapitalanlagen in unterschiedlicher Höhe zu vereinbaren. Aus „Anlagevermögen“ seien 123 Mio. Euro eingenommen worden, wovon allerdings nur 5% tatsächlich zur Anlage beim Londoner Broker Man Financial gekommen seien. Der überwiegende Teil sei hingegen „zweckwidrig für Angelegenheiten der Gesellschaft bzw. für Provisionszahlungen an die Beschuldigten verwendet worden“, so die Staatsanwaltschaft. Bei beiden Beschuldigten bestehe Fluchtgefahr – bei der Geschäftsführerin Ruhrauf bestehe zudem Verdunkelungsgefahr. Anscheinend wurden bereits Versuche unternommen Beweismaterial zu vernichten.

Großer Phoenix-Vertrieb melden Insolvenz an

Mit dem FMK Fonds-Center Chemnitz meldete am 18. Mai einer der größten Phoenix-Vermittler Insolvenz an. Rund 5.000 der 30.000 Phoenix-Anleger haben ihre Anteile über FMK gezeichnet. Unbestätigten Informationen zu Folge, soll das Unternehmen seine eigenen Rücklagen in das Phoenix Managed Account investiert haben und so von der Pleite besonders hart betroffen sein. Schwesterfirmen des Fondscenters bieten nur noch Finanzprodukte an, die ohne Genehmigung nach §32 KWG vermittelt werden dürfen.

Zahlreiche FMK-Kunden, die nun nach einem neuen Berater für alternative Investments suchen, haben sich bereits an uns gewendet. Für das entgegengebrachte Vertrauen möchten wir uns an dieser Stelle bedanken.

EdW vertröstet auf Ende des dritten Quartals

Sofern noch nicht geschehen, sollten Phoenix-Geschädigte ihre Ansprüche gegenüber der EdW geltend machen. Wichtig ist hierbei, dass Sie alle Ihnen vorliegenden Kontoauszüge, Beitrittserklärungen etc. einreichen, um die Bearbeitung nicht zu verzögern. Die EdW wird nach Eingang Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit überprüfen und Ihnen den Eingang bestätigen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es aufgrund der Vielzahl an Schadensmeldungen einige Wochen dauert bis die EdW Ihnen den Eingang bestätigt.

Die EdW rechnet damit, frühestens gegen Ende des dritten Quartals 2005 ausreichend Datenmaterial ausgewertet zu haben, um den Schaden zu beziffern und mit der Überprüfung, ob und in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch besteht, zu beginnen.

Wichtig ist anzumerken, dass der Fall Phoenix eine Zerreissprobe für die EdW wird. Mehr dazu finden Sie in unserem Interview mit der ArGe Phoenix.

Insolvenzverwalter erwartet weitere 25 Mio. Euro
Der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Schmitt erwartet in den nächsten Tagen den Eingang von 10 Mio., die sichergestellt werden konnten. Auch wurden bereits Zahlungen in Höhe von rund 15 Mio. Euro, die noch im kritischen Zeitraum, also wenige Tage vor Insolvenzantrag seitens der Phoenix Kapitaldienst GmbH getätigt worden sind, erfolgreich zurückgefordert. Somit konnten bisher rund 235 Mio. Euro gesichert werden.

Prognosen, in welchem Umfang weitere Vermögenswerte realisiert werden, die sodann der Gesamtgläubigerschaft zur Verfügung stehen, können noch nicht mit hinreichender Genauigkeit abgegeben werden. Allerdings geht der vorläufige Insolvenzverwalter RA Frank Schmitt davon aus, dass im Rahmen einer Zahlungsflussanalyse und einer umfassenden Dokumentenrecherche noch weitere Ansprüche aufgedeckt werden können, die sich in einer Größenordnung von zwei- bis dreistelligen Millionenbeträgen bewegen könnten.

Bei einem der größten Fälle von „Kriminalinsolvenz“ in Deutschland, wie der Fall Phoenix durch den Insolvenzverwalter bezeichnet wird, können jedoch anders als an in den meisten anderen Schadenfällen auf jeden Fall mir einer Quote im Insolvenzverfahren rechnen. Was als Schaden anerkannt wird bzw. wie hoch also letztendlich die Schadenssumme ist, muss noch juristisch geklärt werden. Man rechnet damit, dass noch mehrere Jahre vergehen werden, bis die Anleger entschädigt werden.


Interview mit der Arbeitsgemeinschaft Phoenix..."


o.g. Interview habe ich nicht mehr kopiert, da mir diese "arge-phoenix" irgendwie nicht so ganz geheuer ist. Mein Eindruck ist der, daß die Herren Rechtsanwälte da wohl ein großes Geschäft wittern, man als privatanlager aber erst einmal auch ohne jur. Beistand auskommen kann.
Ernesto Chevantonn

Phönix

Beitrag von Ernesto Chevantonn »

Eine echte Katastrofe, dadurch ist der gute Ruf vieler Hedgefonds in Frage gestellt worden!
Zu Phoenix: Ich orientiere mich immer an den aktuellen Meldungen der EDW auf deren Webseite:
"Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die EdW sämtlichen Anlegern den Eingang ihrer Schadensmeldung schriftlich bestätigen wird. Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Schadensmeldungen, die darüber hinaus vor Versand einer Eingangsbestätigung auf Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen geprüft werden, um gegebenenfalls fehlende Unterlagen sofort nachzufordern, kann es jedoch noch mehrere Wochen dauern, bis Sie eine Eingangsbestätigung von uns erhalten.
Um unnötige Verzögerungen bei der Abwicklung des Entschädigungsverfahrens zu vermeiden, möchten wir Sie daher nochmals bitten, von telefonischen und schriftlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand bzw. zu ihrem Antragseingang abzusehen.

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass wir die Anleger, von denen wir keine Schadensmeldung oder sonstige Nachricht erhalten, in einigen Monaten unaufgefordert nochmals anschreiben werden. Da der Entschädigungsanspruch innerhalb von 1 Jahr nach der Unterrichtung über den Entschädigungsfall bei der EdW anzumelden ist, besteht vorerst auch keine Gefahr einer Fristversäumnis, sollten Schadensmeldungen in Einzelfällen tatsächlich auf dem Postwege verloren gegangen sein.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bitten, sämtliche Ihnen vorliegende Kontoauszüge zu Ihrem Konto bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH einzureichen. Sollten Ihnen einzelne Kontoauszüge nicht mehr vorliegen, vermerken Sie dies bitte auf der Schadensmeldung."
Ernesto Chevantonn

Beitrag von Ernesto Chevantonn »

Da gibt es jetzt einige Meinungen, dass man Rechtsansprühce anmelden soll auf den Nachlass des verstorbenen Phönix-Gründers Breitkreuz, der angeblich 500 Mio Euro hinterlassen haben soll.
Andere behaupten, der Insolvenzverwalter würde dies schon für die Phönix-Gläubiger tun.
Kommt man da wirklich noch ohne Anwalt aus ?
Ernesto Chevantonn

Beitrag von Ernesto Chevantonn »

fmk-fondscenter chemnitz, www.fondscenter.de, bietet kostenlos eine Vorlage an für Ansprüche über Amtsgericht FFM gegen den nachlaß (letztes Datum 1.7.2005 !!) von Phönix-Gefü Breitkreuz:



…………………………….

…………………………….

…………………………….



Amtsgericht Frankfurt/Main
Außenstelle Höchst
Nachlaßgericht
Zuckschwerdtstraße 58
65925 Frankfurt/Main



…………………, den ……………..

In dem Nachlaßverfahren

Dieter Breitkreuz

501 VI 463/04

zeige ich das Bestehen folgender Forderung an:

Gläubiger: ………………………………………………………………

Forderung: …………………………. EUR

Rechtsgrund: - vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung
- Durchgriffshaftung für Verbindlichkeiten der
Phoenix Kapitaldienst GmbH



Begründung

Ich bin Anleger bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH und habe Gelder in den PHOENIX MANAGED ACCOUNT investiert.

Ich habe die aus der Anlage 1 ersichtlichen Einzahlungen in Höhe von insgesamt …………. EUR geleistet. Auszahlungen habe ich in Höhe von lediglich ………….. EUR erhalten. Mein Engagement wurde unter der Kundennummer ………….. bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH geführt. Der letzte mir vorliegende Kontoauszug weist ein Guthaben bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH in Höhe von ……………. EUR zum ……………. aus.

Beweis: vertragliche Unterlagen über PHOENIX MANAGED ACCOUNT
Kontoauszug

Infolge der Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH wird mein Anspruch auf Auszahlung des Kontoguthabens nicht mehr bedient. Deshalb entsteht mir ein Schaden in der Höhe des letzten Kontoguthabens.

Für diesen Schaden haftet der Nachlaß:

1.
Herr Dieter Breitkreuz war Geschäftsführer und Gesellschafter der Phoenix Kapitaldienst GmbH. Er hat seine Geschäftsführerpflichten grob verletzt und seine Stellung im Unternehmen mißbraucht. Er hat über die Phoenix Kapitaldienst GmbH von mir Gelder entgegennehmen lassen und bestimmte Anlagestrukturen mit mir vereinbaren lassen, die entgegengenommenen Gelder aber nicht dementsprechend verwendet. Er hat ein System zugelassen und praktiziert, in dem Gelder zweckentfremdet verwendet worden sind, in dem Kundengelder nicht angelegt, sondern für Zahlungen auf nicht erwirtschaftete fiktive Renditen verwandt worden sind. Er hat zugelassen, daß die an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlten Gehälter in grobem Mißverhältnis zum tatsächlichen Betriebsergebnis standen und daß das tatsächliche Vermögen verschleiert wird. Er hat die beteiligten Broker nicht ausreichend kontrolliert. Sowohl seitens des vorläufigen Insolvenzverwalters als auch seitens der Staatsanwaltschaft wurde mittlerweile bestätigt, daß es sich beim PHOENIX MANAGED ACCOUNT um Betrug handelt. Die Haftung resultiert daher aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB sowie diversen weiteren Schutzgesetzen.

2.
Direkt haftbar mir gegenüber für Verbindlichkeiten der Phoenix Kapitaldienst GmbH ist der Erblasser auch aus dem Gesichtspunkt der Grundsätze des sog. „existenzvernichtenden Eingriffs“. So hat er die Vermögenssituation der Phoenix Kapitaldienst GmbH durch Entnahmen sowie direkte und indirekte Vermögensabflüsse sowie durch Verschleierung der Vermögenssituation durch falsche Kontoauszüge unkontrolliert und widerrechtlich geschädigt.

Sofern dies erforderlich ist und die betreffenden Sachverhalte nicht auch von anderen Nachlaßgläubigern bereits vorgebracht bzw. offenkundig geworden worden sind, bleibt weiterer Sachvortrag zur Anspruchsbegründung ausdrücklich vorbehalten.

Die geschilderte Haftungsrechtsfolge wird auch von anderen Rechtsgründen getragen. Vorsorglich gilt die Anmeldung daher in Bezug auf alle Normen, die eine dargestellte Haftungsrechtsfolge tragen.

II.

Die Erben haben im Rahmen der Verwaltung des Geschäftsanteiles an der Phoenix Kapitaldienst GmbH ebenfalls gegen fundamentale gesellschaftsrechtliche Pflichten verstoßen. So haben sie sich keinen Überblick über die tatsächliche Vermögenssituation verschafft. Die Geschäftsführer wurden nicht kontrolliert, so daß diese noch nach dem Erbfall nach Angaben der Staatsanwaltschaft 123 Millionen aus dem Unternehmen ziehen konnten. Die Erben haben auch weiterhin Gelder empfangen und nicht darauf eingewirkt, daß die Anlage- und Abrechnungssituation vereinbarungsgemäß gestaltet wird.


Vor diesem Hintergrund haften auch die Erben aus dem Verschulden bei der Verwaltung des Nachlasses persönlich.

Mit freundlichen Grüßen



____________________________



Ich habe folgende Einzahlungen geleistet:
Datum Betrag
1. ……………. …………….
2. ……………. …………….
3. ……………. …………….
4. ……………. …………….
5. ……………. …………….
6. ……………. …………….
7. ……………. …………….
8. ……………. …………….
Benutzeravatar
oegeat
Charttechniker
Beiträge: 20887
Registriert: 17.12.2000 00:00
Wohnort: Vienna - Austria
Kontaktdaten:

Phoenix-Skandal: „Wirtschaftsprüfer hätten plumpe Fälschunge

Beitrag von oegeat »

Schwere Vorwürfe gegen die Wirtschaftsprüfer der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH in Frankfurt haben auf einer heute abgehaltenen Pressekonferenz die Juristen der Kanzlei Schultze & Braun erhoben. „Die aus meiner Sicht plumpen und trivialen Kontenfälschungen im Zusammenhang mit dem Managed Account von Phoenix hätten Experten durchaus erkennen können“, erklärte Otto Lakies, Leiter der Abteilung „Forensic Services“ bei Schultze & Braun, die sich mit so genannten Kriminalinsolvenzen beschäftigt. Zudem seien die gezinkten Trades nicht etwa unsystematisch erfolgt, so Lakies, vielmehr habe man als Spezialist relativ leicht das dahinter stehende System erkennen können. „Warum das so lange funktionieren konnte, kann ich heute nicht abschließend erklären“, wunderte sich Lakies.

Damit stehen neben dem „Haus-Wirtschaftsprüfer“ der Phoenix Kapitaldienst GmbH, Godehard Puckler, auch Experten aus dem Hause der renommierten Ernst & Young AG in der Kritik. Ernst & Young war im Jahr 2002 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit einer Sonderprüfung bei Phoenix nach Paragraph 44 KWG beauftragt worden. Zwar hatten die Ernst & Young-Leute in ihrem 2003 vorgelegten Bericht verschiedene Punkte bei Phoenix kritisiert, die massiven Fälschungen, die laut Lakies bereits mindestens seit 1997 erfolgten, waren von Ernst & Young jedoch nicht erkannt worden.

232 Millionen Euro sind sichergestellt

Lakies gehört zu einem insgesamt 20-köpfigen Team um den Rechtsanwalt Frank Schmitt, der vom Amtsgericht Frankfurt/Main am heutigen Freitag zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Phoenix Kapitaldienst GmbH bestellt wurde.

Laut Schmitt sind bereits 232 Millionen Euro einer ursprünglich einmal auf 800 Millionen Euro geschätzten Schadenssumme (siehe Link) auf so genannten Anderkonten des Insolvenzverwalter sichergestellt. In diesem Zusammenhang hat Schmidt auch ein wenig Licht in die Zahlenverwirrung gebracht, die im Zusammenhang mit Phoenix entstanden war. Demnach betrugen die tatsächlichen Nettoeinzahlungen durch die insgesamt rund 30.000 Phoenix-Anleger insgesamt etwa 500 Millionen Euro. Durch Manipulationen und ausgewiesene Scheingewinne im Managed Account sei den Anlegern von der früheren Phoenix-Geschäftsführung anhand der im Februar dieses Jahres versandten Kontoauszüge ein Gesamtbestand von über 800 Millionen Euro vorgegaukelt worden.

Auch Mitarbeiter von Man Financial hätten etwas merken können

Schmitt will nun auch Ansprüche nicht nur gegen die erwähnten Wirtschaftsprüfer geltend machen, sondern auch gegen den ehemaligen Chefhändler bei Phoenix, Michael Milde, sowie gegen die frühere Geschäftsführerin Elvira Ruhrauf, beide sitzen bereits in Haft (siehe Link). Gegen die Erbengemeinschaft des im April vergangenen Jahres verstorbenen ehemaligen Alleingesellschafters, Dieter Breitkreuz, hat Schmitt bereits eine Forderung in Höhe von 22 Millionen Euro geltend gemacht.

Ob auch Ansprüche gegen den Londoner Broker Man Financial geltend gemacht werden könnten, dazu wollten weder Schmitt noch Lakies eine abschließende Erklärung abgeben. „Wir gehen derzeit davon aus, dass eine Mithilfe von Man Financial nicht nötig gewesen ist“, erklärte Lakies darüber hinaus. Andererseits habe es regelmäßige Teilnahmen von Mitarbeitern des Londoner Brokerhauses anlässlich von Weihnachts- oder sonstigen Festen bei Phoenix in Frankfurt gegeben. „Bei diesen Zusammentreffen hätten die entsprechenden Man-Mitarbeiter eigentlich durchaus merken können, dass tatsächlich nur rund fünf Prozent des von Phoenix offiziell auf mehrere hundert Millionen Euro veranschlagten Gesamtvolumens des Managed Accounts über das Brokerhaus gehandelt wurden“, ergänzte Lakies noch.

Auch Vertriebspartner und sogar frühere Kunden noch nicht aus dem Schneider

Ob schließlich sogar die Vertriebspartner von Phoenix, die immerhin sehr hohe Vergütungen für ihre Dienstleistung erhalten hätten, in Anspruch genommen werden könnten, dazu wollten die Insolvenzverwalter noch keine Stellung nehmen. „Wir prüfen derzeit noch entsprechende Möglichkeiten“, so Schmitt.

Und selbst Anleger, die ihr Phoenix-Depot noch rechtzeitig vor dem Zusammenbruch des Managed Accounts in vermeintliche Sicherheit gebracht haben, können noch nicht sicher sein, ob sie am Ende das ausgezahlte Geld behalten dürfen. Wenn die Auszahlungen aus den Scheingewinnen erfolgt sind, was im Grunde nichts anderes bedeutet, als dass neu hereinfließende Anlegergelder unrechtmäßig dazu benutzt wurden, das Schneeballsystem aufrecht zu erhalten, dann müssen diese Anleger damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter zumindest einen Teil der vermeintlichen Gewinne zurückfordern wird.

Gläubigerversammlung am 5. Oktober in Frankfurt

Von dem Insolvenzverfahren sind über 30.000 Anleger betroffen. Diese werden dann, in der durch das Insolvenzgericht für den 5. Oktober 2005 bestimmten Gläubigerversammlung Gelegenheit haben, detaillierte Informationen über mögliche Ansprüche der Insolvenzmasse, die Verfahrensdauer und eine mögliche Befriedigungsaussicht erhalten. Der Berichtstermin bzw. die Gläubigerversammlung werden wegen des erwarteten hohen Gläubigerandrangs nicht in den Räumen des Insolvenzgerichts stattfinden, sondern im Congress Centrum der Messe Frankfurt.

Wie hoch der auf Seiten der Anleger entstandene Schaden letztendlich tatsächlich sein wird, lässt sich nach wie vor nicht mit abschließender Sicherheit sagen, da dies von einer zwischen dem Insolvenzverwalter, der EdW und verschiedenen Anlegeranwälten im Rahmen des Eröffnungsverfahrens kontrovers diskutierten Rechtsfrage abhängt, die voraussichtlich nur im Rechtsweg zu beantworten sein wird. (hh)

Quelle: FONDS professionell vom 4.7.2005
Der Gewinn liegt im Einkauf. Alles wird besser, man muss nur warten können !

Bild youtube Bild facebook Bild Discord Bild DIVIdendenBrummer.de Bild
Alle meine Beträge sind nur meine private Meinung und stellen keine Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes dar oder sind Aufforderungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder anderen Finanzmarktinstrumenten.
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte: evtl. sind besprochene Wertpapiere in meinem privaten Depot enthalten
Antworten