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Re: Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteue

Verfasst: 21.12.2017 19:11
von The Ghost of Elvis
"....

So funktioniert die Steuer auf Altfonds ab 2018
Die Gewinne von Altfonds, die bis 31. Dezember 2017 anfallen, bleiben steuerfrei. Um dies festzuhalten, tut der Gesetzgeber so, als würden Altfonds Ende 2017 fiktiv verkauft und wiederangeschafft. Alle Gewinne, die ab 2018 anfallen, werden dann nach der neuen Methodik versteuert: jährlich anhand einer Pauschale. Dabei greifen die jährlichen Freibeträge für Sparer.

Spannend wird es schließlich beim Verkauf des Fonds. Von der Wertsteigerung ab 1. Januar 2018 bis zum Verkaufstag gehen zunächst die bereits angesetzten Pauschalen ab. Anschließend fällt Abgeltungssteuer auf 70 Prozent des verbleibenden Gewinns an (Teilfreistellung).

Nun kommt der Freibetrag für Sparer von 100.000 Euro ins Spiel. Stand Januar 2017 ist noch nicht geklärt, ob der volle um die Pauschalen geminderte Gewinn den 100.000 Euro gegengerechnet wird oder der zusätzlich um die Teilfreistellung geminderte Gewinn. Letzterer Fall wäre für Sparer vorteilhafter. Um den Sachverhalt zu klären, braucht es gegebenenfalls noch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums.

Beispiel: Besteuerung eines Fonds 2007 bis 2027
Angenommen, ein Anleger hätte mit einem ETF auf den MSCI World seit 2007 eine jährliche Rendite von 6 Prozent erzielt. Aus 50.000 Euro im Jahr 2007 wären Ende 2017 knapp 90.000 Euro geworden. Ende 2017 wird der Fonds nun fiktiv verkauft und der Gewinn von knapp 40.000 Euro steuerfrei fixiert.

Ab 2018 gelingt es dem Anleger, für weitere zehn Jahre 5 Prozent Rendite im Jahr zu erzielen. Ende 2028 hätte er dann weitere knapp 71.000 Euro Gewinn gemacht. Nach Anrechnung aller Pauschalen blieben ihm noch knapp 62.000 Euro als Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer, nach Teilfreistellung noch gut 43.000 Euro. Es würden gut 11.000 Euro Abgeltungssteuer anfallen.

Steuererstattung beantragen
Wer Altfonds nach 2018 verkauft, muss im Zweifel die Steuer erst einmal vorstrecken: Fondsanbieter führen die Abgeltungssteuer zunächst an das Finanzamt ab. Sparer müssen sich die Erstattung dann über die Steuererklärung zurückholen. Bislang ist noch unklar, ob und wie sie die Erstattung beantragen und ihren Freibetrag freischalten können. Klar ist bislang nur: Das Finanzamt verwaltet den Freibetrag pro Kopf.

... usw usw usw
siehe finanztip

hoffentlich gibts kein chaos und hoffentlich wirds nicht teuer :(

Re: Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteue

Verfasst: 04.01.2018 11:17
von lloyd bankfein
The Ghost of Elvis hat geschrieben:"....
So funktioniert die Steuer auf Altfonds ab 2018
Die Gewinne von Altfonds, die bis 31. Dezember 2017 anfallen, bleiben steuerfrei. Um dies festzuhalten, tut der Gesetzgeber so, als würden Altfonds Ende 2017 fiktiv verkauft und wiederangeschafft. Alle Gewinne, die ab 2018 anfallen, werden dann nach der neuen Methodik versteuert: jährlich anhand einer Pauschale. Dabei greifen die jährlichen Freibeträge für Sparer.
Was ist mit den Freistellungsaufrägen? Werden die durch den fiktiven Verkauf belastet? wenn ja: Die von 2017 oder die von 2018?

GroKo ändert Zinsenbesteuerung

Verfasst: 24.02.2018 19:51
von thallo
Bei Dividenden ändert sich wohl nichts, wie aber sieht es bei Kursgewinnen aus?

Was bringt die Groko für den Sparer?

https://boerse.ard.de/anlagestrategie/s ... et100.html

Verfasst: 27.02.2018 15:16
von drhc
Ausschüttung First Private Wealth, mein Freistellungsauftrag für dieses Jahr ist bereits ausgeschöpft bei Ebase. Dort rechnet man ab: 7,48 Aussch. - 5,45 Kap.steuer+Soli = 2,03 Euro Auszahlung. Dem nach ca 73 % Steuerabzug. 2 andere Abrg für Ausschüttungen haben ähnlich hohe Steuerabz. Ob das so richtig ist?

Verfasst: 16.10.2018 12:44
von drhc
Soeben bei Fundresearch gelesen:
" ... Das Jahressteuergesetz 2018 soll Ungereimtheiten bei der Besteuerung von Fonds beseitigen ...
Ein Punkt auf der Korrekturliste ist zum Beispiel die nach jetzigem Recht kaum nachvollziehbare Besteuerung von Dachfonds, die im Vergleich zu Aktienfonds stark benachteiligt werden. Hintergrund: Wenn Aktienfonds einen Aktienanteil von mindestens 51 Prozent haben, sind pauschal 30 Prozent aller Erträge für den Anleger steuerfrei. Das gilt zwar im Prinzip auch für Dachfonds. Doch dem Gesetz zufolge werden bei Ziel-Aktienfonds, die im Dachfonds enthalten sind, nur 51 Prozent ihrer Werte für die Berechnung der Kapitalbeteiligungsquote im Dachfonds berücksichtigt. Das bedeutet konkret: Wenn Ziel-Aktienfonds derzeit etwas zu viel Liquidität halten, kann der betreffende Dachfonds mit diesen Zielfonds im Portfolio die 51-Prozent-Hürde schon nicht mehr nehmen. Er wird rechnerisch zum Mischfonds. Der steuerfreie Anteil sinkt auf 15 Prozent. ...
dass das Gesetz zur gerechteren Besteuerung von Dachfonds zwar auf dem Weg ist, aber eben noch nicht gilt. ... sollten unbedingt erstens die offiziellen Anlagebedingungen der Fonds prüfen und zweitens die Veröffentlichungen der Zielfonds-Quoten regelmäßig nachhalten. Kommt es im Rahmen der Steuererklärung zur Diskussion mit dem Finanzamt, kann man dann im Nachhinein nachweisen, dass die Mindestbeteiligungsquoten von den Zielfonds tatsächlich auch eingehalten wurden. ... "

Verfasst: 21.12.2018 20:12
von lloyd bankfein
nix bleibt uns erspart. jetzt kommt noch die Vorabpauschale :x
Erklärungen: https://www.fonds-super-markt.de/vorabpauschale/

Re: Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteue

Verfasst: 21.12.2018 20:46
von Kato
Deutschland halt, am Ende....Steuern überall, schön die schröpfen, die was haben, und an die armen verteilen, die keine lust zum arbeiten haben, danke den linken und grünen, dank an die SPD und CDU :lol:

Ausländische thesaurierende Fonds

Verfasst: 30.12.2018 20:12
von lloyd bankfein
The Ghost of Elvis hat geschrieben: 9.12.2010
Von finanzpartner.de :
...
III:
Wenn Sie einen ausländischen thesaurierenden Fonds nach Ablauf des Geschäftsjahres (Anmerkung von mir: kann abweichend vom Kalenderjahr sein) verkaufen und die Erträge des abgelaufenen Jahres noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, werden pauschal 6% des Fondswertes als ausschüttungsgleiche Erträge versteuert. Erst nachdem die Erträge veröffentlich wurden, werden die tatsächlichen Werte berücksichtigt. Sie sollten mit dem Verkauf daher sinnvollerweise immer warten, bis die Erträge veröffentlicht wurden.
Wenn Sie vorher verkaufen, wird Ihnen die zuviel gezahlte Steuer zwar bei Ihrer Steuererklärung angerechnet. Allerdings fehlt dieses Geld erst einmal in Ihrem Depot und kann sich nicht gewinnbringend vermehren.
auch kein Problem wenn man daran denkt
Nachsehen bei https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet
Die Steuer-Regel gilt immer noch? Ausl. Thes. erst in 2019 verkaufen, wenn die die Erträge des abgelaufenen Jahres 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden?

Re: Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteue

Verfasst: 31.12.2018 10:55
von Fondsfan
Aus dem Gedächtnis und daher ohne Angabe einer Quelle:

Irgendwo habe ich gelesen, dass die Depotbank nach Veröffentlichung
der Werte im Bundesanzeiger automatisch eine Korrektur auf den
korrekten Wert vornimmt, so dass man sich nicht selber darum kümmern
muss.

Das soll auch gelten, wenn die Papiere in der Zwischenzeit verkauft wurden.

Ich hoffe, das ist richtig.

Verfasst: 09.08.2019 13:19
von lloyd bankfein
im Artikel gelesen bei: boerse online:

versteh ich so: ob thes. oder ausschüttend ist jetzt wieder egal. Ein zusätzlicher Aufwand bei der Steuererklärung ist nicht mehr notwendig bzw sinnvoll.
Oder ?

Verfasst: 30.08.2019 14:39
von der Almödi
meine Est - Erklärung hatte ich bereits vor 1 Monat abgegeben. U. a. mit den Daten aus der Steuerbescheinigung Ebase für 2018. Den Est-Bescheid erhielt ich schon

aber: erst heute erhielt ich von EBASE die Erträgnisaufstellung für 2018.

Differenzen zwischen Steuerbesch. und Erträgnisaufst.:
Zeile 51 Anlage Kap "abzüglich ausl. Quellensteuer": der Minusbetrag ist bei der Ertr. etwas höher
Zeile 10 Anlage Kap "Verlusttopf": ein paar Euro sind dort jetzt vermerkt

Fragen:
: die Erträgnisaufst. 2018 von Ebase beim Finanzamt nachreichen?
: in den folgenden Jahren immer mit der Est-Erklärung bis irgend wann von Ebase die Erträgnisaufst. zugechickt wird?

danke im vorhinein für Hinweise !

Re: Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteue

Verfasst: 30.08.2019 15:44
von slt63
Wie jedes Jahr in den letzten Jahren hab ich im Mai meine Erträgnisaufstellung per Email (ich glaube über die website) angefordert, anschliessend erhalten und erst dann die Steuererklärung gemacht und die Erträgnisaufstellung mit eingereicht.

Hast du ein Steuerprogramm? Wenn ja, dann gib die Daten ein und dann siehst du ob etwas Unterschiedliches rauskommt und zu wessen Gunsten; anschliessend entscheidest du, was du machst. 8)
p.s.: ich benutze das Steuerprogramm von ALDI, gibts für 5 oder 6 € kurz nach Weihnachten in jeder Filiale. :)

Verfasst: 30.08.2019 16:46
von der Almödi
"Wie jedes Jahr in den letzten Jahren hab ich im Mai meine Erträgnisaufstellung per Email (ich glaube über die website) angefordert, anschliessend erhalten und erst dann die Steuererklärung gemacht und die Erträgnisaufstellung mit eingereicht."

Angefordert hatte ich nicht bei Ebase. 2018 wurde mir im Oktober,2019 im August die Erträgnisaufstellung zu geschickt. Wahrshceinlich deswegen so spät wegen der ausländisch thesaurierenden (Vermutung)

"Hast du ein Steuerprogramm? Wenn ja, dann gib die Daten ein und dann siehst du ob etwas Unterschiedliches rauskommt und zu wessen Gunsten; anschliessend entscheidest du, was du machst. 8)
p.s.: ich benutze das Steuerprogramm von ALDI, gibts für 5 oder 6 € kurz nach Weihnachten in jeder Filiale. :)"

Steuerprogramm nutze ich Elster seit vielen Jahren. Nachteil ist,dass jetzt nachträglich nichts mehr korrigiert oder getestet werden kann.

Eink.steuer-Erklärung muss man seit 2018 bis spätestens 31.Juli abgeben. Nicht mehr wie früher bis 31.Mai. ABer wenn Ebase erst im August oder Okt. zuschickt ist auch das zu spät. Oder ich müsste einen Frist-Verlängerungs-Antrag beim Finanzamt stellen.

Re: Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteue

Verfasst: 30.08.2019 17:32
von slt63
Wenn du mal auf deine ebase-Steuerbescheinigung von 2017 schaust, dann steht dort auf der Rückseite:
"Alle online Kunden mit online-Postkorb erhalten ab ca. Mitte Mai automatisch ihre Erträgnisaufstellung...eingestellt....Kunden ohne online-Postkorb lassen wir dies Erträgnisaufstellung auf Anfrage gerne postalisch zukommen...."

Auf der 18er steht es glaube ich nicht. Wie es zukünftig gehandhabt wird weiß ich nicht. M.W. (müsstest du ggf. überprüfen!) ist es so, daß die Steuererklärung zukünftig noch früher abgegeben werden muß (31.05.). Diese Jahr war nur eine Übergangsphase, daher 2 Monate länger. Ab dann kostet es auch ohne Vorwarnung mind. 25€ pro angefangenem Verspätungsmonat.

Elster hab ich noch nicht probiert, ich bin aber mit der ALDI-Lösung zufrieden und 5 oder 6€ p.a. sind dann auch egal.
Ich bekomme dann eine Email vom FA, wenn die Erklärung dort bearbeitet ist und kann dann mit dem Programm die Daten online abfragen und das Programm analysiert mir evtl. Abweichungen.
Bislang hatte ich 100% Übereinstimmung.

Verfasst: 04.09.2019 16:38
von der Almödi
Nachricht heute von ebase (ohne dass ich angefragt habe ) :

23.08.2019 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, seit der Reform des Investmentsteuergesetzes zum 01.01.2018 werden ausschüttungsgleiche Erträge in der Steuerbescheinigung nicht mehr ausgewiesen. Die Ausstellung einer Erträgnisaufstellung als Ergänzung zur Steuerbescheinigung ist daher nicht mehr erforderlich. Wegen der umfangreichen Informationen zur Zusammensetzung der in der Steuerbescheinigung ausgewiesenen Erträge ist die Erträgnisaufstellung bei vielen Kunden sehr beliebt. Deshalb haben wir uns entschlossen, diese Informationen weiterhin zur Verfügung zu stellen. Bitte beachten Sie: Die Erträgnisaufstellung ist kein Bestandteil der Steuerbescheinigung 2019. Für die Erstellung Ihrer Steuererklärung verwenden Sie bitte ausschließlich die Steuerbescheinigung...

Verfasst: 08.10.2019 14:20
von drhc
Professor Otte schreibt: Die Finanztransaktionssteuer á la Olaf Scholz trifft vor allem Privatanleger
" ... Doch das Modell, so wie es Olaf Scholz nun ab 2021 plant, ignoriert explizit Credit Default Swaps, Optionsscheine, Zertifikate und all die anderen Derivate. Vollkommen zu Recht hat Warren Buffett diese Papiere einmal als finanzielle „Massenvernichtungswaffen“ bezichnet, die möglicherweise tödliche Gefahren für unsere gesamte Gesellschaft beinhalten.
Olaf Scholz will diese wachsende Blase jedoch nicht aufhalten
Stattdessen hat er es voll und ganz auf uns Privatanleger und Kleinsparer abgesehen. ... "
kompl Artikel bei der privatinvestor

Verfasst: 11.11.2019 21:02
von der Almödi
alt-Anteile von Fonds sind vererbbar
schreibt
das Investment

Re: Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteue

Verfasst: 01.01.2020 14:13
von slt63
Moin und ein gesundes und erfolgreiches 2020 an Alle! :)

Ich hab da mal eine Frage zur "steuerlichen Abwicklung" bei ebase. Es geht um einen vor 2009 gekauften ausl. Thesaurierer. DWS Multi Opportunities FC, WKN 794814.

Ich habe vor ein paar Tagen Anteile an diesem Fonds verkauft. Es wurde folgendermassen abgerechnet:

Erst mal ein paar Eckdaten:
Kurs am 02.01.2018: 252,58
VK-Kurs am 27.12.2019: 268,52

An Steuer wurde abgezogen:
1. (268,52-252,58)*0,85 (Mischfonds)*0,26375 (AGST+Soli)=3,57€
2. 35,04 (=KAE zum 31.12.2017 lt. DWS HP))*0,26375(AGST+Soli)=9,24€
Insgesamt(p.Stck) 12,81€

Unter 1.: das entspricht wohl der neuen Regel, wobei ich ja 100T€ Freibetrag für meine Altfälle (Kauf vor 2009). Das muß ich mir dann wohl über die EST-Erklärung wieder holen. KORREKT??

Unter 2.: Hier wurden offensichtlich die Thesaurierungsbeträge der Haltedauer bis Ende 2017 (nochmal) versteuert, welche ich ja pro rata temporis bereits in der Vergangeheit versteuert habe.
a. Ist diese Vorgehensweise seitens ebase korrekt?
b. Wenn ja, wird das entsprechend bescheinigt, so daß ich diese doppelte Steuer ebenfalls über die EST-Erklärung zurückbekomme?
c. Hat jemand da bereits entsprechende Erfahrung gesammelt?

DANKE!

Re: Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteue

Verfasst: 02.01.2020 22:20
von trutz
https://www.dsw-info.de/steuerirrsinn

DSW-Petition: Stoppt den Steuerirrsinn!

Wir sollten unsere Stimme erheben!
Aktuell haben schon 25400 unterschrieben

Verfasst: 13.01.2020 16:20
von schneller euro
boerse-online:
df.jpg
df.jpg (11.68 KiB) 13900 mal betrachtet
...

Broker-Test: Berechnung der Finanztransaktionssteuer plus Gebühren einzelner Banken/Plattformen

Verfasst: 15.01.2020 19:11
von der Almödi
lloyd bankfein hat geschrieben: 9.8. 2019 im Artikel gelesen bei: boerse online:

versteh ich so: ob thes. oder ausschüttend ist jetzt wieder egal. Ein zusätzlicher Aufwand bei der Steuererklärung ist nicht mehr notwendig bzw sinnvoll.
Oder ?
Wenn man nun, ab Jan. 2020 einen (ausl.?) Fonds kauft: thesaur. hat keine Nachteile mehr? Sogar sinnvoller, weil etwas weniger Zeitaufwand als mit ausschüttenden?

Re: Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteue

Verfasst: 19.01.2020 14:07
von trutz
https://www.welt.de/finanzen/article205 ... parer.html

..."Natürlich spekulieren nur wenige Privatanleger so umfangreich mit Optionen oder Zertifikaten, dass dies für sie ein Problem werden könnte. Sie sind aber aufgrund eines weiteren Details dennoch betroffen. Denn als Konsequenz aus der Gesetzesänderung dürfen Verluste aus einem Termingeschäft, egal in welcher Höhe, von der Bank oder dem Onlinebroker des Kunden unterjährig nicht mehr mit Gewinnen aus solchen Investments verrechnet werden. Es muss in jedem Fall zunächst die Abgeltungsteuer abgeführt werden. Erst mit der Einkommensteuererklärung kann die Verrechnung mit den Verlusten beantragt werden. Im Zweifelsfall muss man also über ein Jahr warten."

"Eine offene Frage ist, welche Produkte genau betroffen sind. In jedem Fall sind es Optionen und spekulative Zertifikate wie Knock-out-Produkte. Doch es gibt Grund zur Annahme, dass auch alle anderen Zertifikate darunterfallen – das beträfe Millionen Sparer. Denn immerhin waren Ende 2019 über 500.000 Anlagezertifikate und mehr als 1,15 Millionen Hebelprodukte hierzulande in Umlauf, der Umsatz damit betrug allein im Dezember knapp 2,7 Milliarden Euro."

Was für ein Schwachsinn!

Re: Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteue

Verfasst: 19.01.2020 15:13
von Kato
Schwachsinn in Deutschland !!!

Re: Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteue

Verfasst: 22.01.2020 00:31
von oegeat
Fazit und keiner wills hören

MACHT BEI EINEM MEINER BROKERVORSCHLÄGE HIER ein Konto auf und gut is ...

zu dem ...

http://brokervorschlag.de/24-cfd-s-und- ... e-verwende


.........................
WO IST DER BROKER REGISTRIERT?
Wenn Sie in Europa wohnen, so sollten Sie auf jeden Fall einen Broker wählen, dessen Sitz NICHT in Deutschland ist. Hierfür gibt es viele Gründe: Die wichtigsten seien hier genannt: Kommt es einmal zu Unstimmigkeiten, so kann man die deutsche Gesetzgebung im Finanzmarktbereich nicht gerade als "Anlegerfreundlich" bezeichnen. Auch die deutsche Aufsichtsbehörde Bafin hat im Gegensatz zur z.B. englischen Aufsichtsbehörde "Financial Services Authority (FSA)" aber auch die (IFSC), deutlich weniger Kontroll- und Handlungsmöglichkeiten. Hinzu kommt, dass der deutsche Staat in den letzten Jahren mehr und mehr das Bankgeheimnis aufgeweicht hat. Auch muss ein deutscher Broker die Abgeltungssteuer mit jedem Gewinn abführen. Entscheiden Sie sich deshalb für einen Broker der seinen Sitz in England/Irland hat! Die Vorteile liegen klar auf der Hand. Die Abgeltungssteuer führen Sie bequem am Ende jedes Jahres über Ihre Einkommensteuererklärung ab. So können Sie das ganze Jahr über Ihre Trading Gewinne frei verfügen und diese für weitere Handelsaktivitäten einsetzen (Zinseszinseffekt). Die FSA in England aber auch die (IFSC) gehört zu den besten Aufsichtsbehörden weltweit. Anlegerschutz wird in England/Irland vor allem nach der Finanzkrise "groß geschrieben" !...................


Der Text wurde 12.10.2005 erstellt !!!!!!!!!!!

Re: Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteue

Verfasst: 25.01.2020 16:55
von Fondsfan
Schon 2005 gab es in DE die Pflicht zu Vorauszahlungen auf die ESt.
Die angebliche Chance, erst später Steuern zahlen zu müssen, hat
es also ab etwa dem zweiten Jahr nie gegeben.

Verfasst: 11.05.2020 15:07
von The Ghost of Elvis
fundres warum die neue derivate steuer ab januar fatale folgen hat

hab es so verstanden,dass anlagezertif. und synth. etfs betroffen sein könnten. aktiv geman. fonds aber nicht

Re:

Verfasst: 11.05.2020 15:35
von Fondsfan
[quote="The Ghost of Elvis"]fundres warum die neue derivate steuer ab januar fatale folgen hat

Den von Ghost zitierten Artikel kann man auch anders lesen: das Gejammer macht doch nur dann
Sinn, wenn im Jahr bei derartigen Geschäften saldiert ein Verlust von mehr als 10000 Euro entsteht.

Oder anders: die gleichen Leute, die sonst großmäulig von Ihren Erfolgen reden, jammern jetzt,
dass sie die Summe ihrer mit Gewinnen saldierten Verluste nur bis zu 10.000 Euro p.a. direkt verrechnen
können.

Dieses Gejmanner entlarvt diejenigen, die da jammern.

Wer erfolgreich agiert, hat damit überhaupt nichts zu tun.

Verfasst: 25.07.2020 18:16
von der Almödi
Ein Fonds, der nicht in Deutschland zum Vertrieb zugelassen ist, sondern nur in Lux. Kaufen kann man ihn aber über eine deutsche Bank.
Frage: würde dieser Fonds steuerliche Nachteile haben? Gibt es noch eine Strafsteuer auf "schwarze Fonds" anno 2020?

Verfasst: 28.07.2020 17:59
von der Almödi
der Almödi hat geschrieben:Ein Fonds, der nicht in Deutschland zum Vertrieb zugelassen ist, sondern nur in Lux. Kaufen kann man ihn aber über eine deutsche Bank.
Frage: würde dieser Fonds steuerliche Nachteile haben? Gibt es noch eine Strafsteuer auf "schwarze Fonds" anno 2020?
ich präzisiere: es geht um einen bisher in Deutschland nicht zum öffentlichen Vertrieb zugelassenen Fonds, der nur im Private Placement ausschließlich von einer Privatbank platziert wird.
Angenommen,man kann diese Privatbank dazu bewegen,einen an der Platzierung zu beteiligen (sofern diese noch nicht abgeschlossen wurde?) - muss man dann mit einer ungünstigen Besteuerung im Rahmen der Est-Erkl. rehcnen?

Verfasst: 18.08.2020 12:48
von schneller euro
der Almödi hat geschrieben:Ein Fonds, der nicht in Deutschland zum Vertrieb zugelassen ist, sondern nur in Lux. Kaufen kann man ihn aber über eine deutsche Bank.
Frage: würde dieser Fonds steuerliche Nachteile haben? Gibt es noch eine Strafsteuer auf "schwarze Fonds" anno 2020?
Was ich mich frage: warum wird für einen erfolgreichen(?) Fonds nicht die Vertriebszulassung für D. beantragt? Wären für die Gesellschaft die Kosten für die Zulassung höher als der zu erwartende Gewinn durch neue Anleger?

Verfasst: 09.04.2021 17:01
von The Ghost of Elvis
Die Dsw scheibt: .....Können Anleger Negativzinsen steuerlich geltend machen?
Derzeit erheben Banken auf Guthabenbeträge Negativzinsen, auch Verwahrentgelte genannt. Es gibt
kein abgestimmtes Vorgehen der Banken, ab welcher Höhe und ab welchem Zeitpunkt Einlagen, die
einen bestimmten Betrag übersteigen, mit dem Verwalterentgelt belastet werden. Es fragt sich, ob die
Beträge, die als Negativzinsen dem Guthabenbetrag belastet werden, steuerliche Berücksichtigung finden.
Denklogisch und vom System des Steuerrechts, das auf Zufluss und Abfluss abstellt, sind Zinsen Kapitalvermögen und
werden gemäß § 20 Abs. 1 EStG als Einkünfte der Anleger versteuert. In § 20 EstG ist definiert, was alles zu den Einkünften
aus Kapitalvermögen gehört.
Zinsen sind Kapitalvermögen und werden der Besteuerung unterworfen. Selbiges müsste denklogisch auch bei negativen
Zinsen gelten, die dann als negative Zinsen in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung in Ansatz gebracht werden
müssten, mit der Folge, dass sich entweder die Einkommensteuer mindert oder durch Verlustvorträge diese negativen
Zinsen in die folgenden Kalenderjahre übertragen werden. Leider operiert das Steuerrecht nicht mit Logik. Das Bundesministerium
der Finanzen hat in Ergänzung des BMF-Schreibens vom 18. Januar 2016 am 19. Februar 2021 Einzelfragen
der Abgeltungsteuer ergänzt.
Das Bundesministerium der Finanzen argumentiert nunmehr nicht mit dem Zufluss- oder Abflussprinzip, sondern wie
folgt: „wirtschaftlich gesehen, handelt es sich vielmehr um eine Art Verwahr- und Einlagegebühr, die bei den Einkünften
aus Kapitalvermögen als Werbungskosten vom Sparer-Pauschbetrag gemäß § 20 Abs. 9 S. 1 EStG erfasst sind".
Schlichtweg wird die Rn. 129 a des Erlasses zu den Einzelfragen zur Abgeltungsteuer geändert und auf eine wirtschaftliche
Betrachtung abgestellt. Dieses hat zur Folge, dass mit dem Sparerpauschbetrag i.H.v. 801,00 Euro Person oder 1.602,00
Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten ganz einfach die Negativzinsen als abgegolten gelten. Man glaubt es nicht!
Was ist zu tun?
Es ergibt Sinn, diese Frage einer Klärung durch den Bundesfinanzhof zuzuführen in der Hoffnung, dass keine politische
Entscheidung gefallen wird. Im Weiteren müssen Sie zwingend die erhaltenen Zinsen erfassen und in einem ersten Schritt
die positiven Zinsen mit den negativen Zinsen verrechnen und nur den Saldo in Ansatz bringen.....


na gut, ich verrechne die Zinsen bei der nächsten Est-erklärung

Re: Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteue

Verfasst: 09.04.2021 18:08
von Fondsfan
Das traurige an dem Vorgang ist die Tatsache, dass die Verwaltung durch
die Banken auf diese Idee gebracht wurden und als Argument heranziehen
kann, dass viele Banken gar nicht von Negativzinsen sprechen, sondern von
Verwahrentgelten.

Die Sache mit der Saldierung von ZInsen ist m.W. bisher nur anerkannt bei
Zinsen vom FA, wenn also in einem Jahr Zinsforderungen und Zinserstattungen
durch den Fiskus zusammenkommen.

Verfasst: 17.12.2021 18:21
von The Ghost of Elvis
vorhin aufgeschnappt,die Info einer KAG: .....informieren, dass ihren Anlegern wegen des z.Zt. negativen Basiszinses im Januar 2022 keine Vorabpauschale belastet wird. Daher ist eine Ausschüttung nach InvStG in dem Fonds .... dieses Jahr nicht vorgesehen.....

vermutlihc wird dies lästige Formaltiät bei div. Fonds im Jahr 2022 weg fallen

Verfasst: 12.04.2023 18:37
von The Ghost of Elvis
newsletter finanztip 3.3. lüftet das Geheimnis:

......
Wie berechnet sich die Vorabpauschale?
Zuerst rechnet Dein Depotanbieter den “Basisertrag” Deines ETFs nach dieser einfachen Formel aus:
Basisertrag = Wert Fondsanteile zum 1.1.23 * Basiszins * 0,7
Beispiel: Am 1. Januar 2023 war Dein ETF 10.000€ wert. Mal Basiszins von 2,55% und Faktor 0,7 ergibt das einen Basisertrag von 178,50€. Das ist auch schon Deine Vorabpauschale, wenn Dein ETF bis Jahresende mehr zugelegt hat und z. B. bei 10.500€ steht. Liegt Dein ETF aber unter 10.178,50€, ist nur diese echte Wertsteigerung (z. B. 100€) Deine Vorabpauschale – nicht der höhere Basisertrag. Deine Anteile haben sogar an Wert verloren? Dann gibt es gar keine Vorabpauschale.
Wie viel Steuern musst Du zahlen?
Hoffen wir mal, dass sich Deine Anteile bis Ende 2023 besser entwickelt haben als die 178,50€ Basisertrag aus unserem Beispiel. Aber selbst die werden noch immer nicht voll versteuert: Aktien-ETFs sind zu 30% generell steuerfrei. Also fällt die Abgeltungssteuer in Höhe von 26,375% inkl. Soli nur für 125€ an – macht am Ende ca. 33€ Steuern. Der Steuersatz beträgt also max. 0,33%.
Und dann gibt’s ja noch den Sparerfreibetrag von 1.000€ pro Jahr. Um den sofort zu nutzen, solltest Du für Dein Depot einen Freistellungsauftrag einrichten. So kannst Du die 125€ aus unserem Beispiel locker abdecken und es gehen gar keine Steuern mehr ab. Hast Du keinen Freistellungsauftrag eingerichtet, kannst Du Dir die 33€ später über die Steuererklärung zurückholen.
Das alles ist übrigens keine Extrasteuer – und deshalb auch keine Benachteiligung gegenüber einem ausschüttenden ETF. Sondern quasi ein Abschlag auf die Steuer beim späteren Verkauf. Was Du schon per Vorabpauschale versteuert hast, wird Dir dann angerechnet. Wie die Vorabpauschale bei Ausschüttern funktioniert, liest Du in unserem Ratgeber.
.....

Re: Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteuer

Verfasst: 06.05.2023 08:46
von MarkyMark
Wovon ich schon lange nichts mehr gehört habe ist das Thema Finanztransaktionssteuer. Nicht, dass ich das nervige Thema wieder hochholen will, aber es scheint so zu sein, dass da in der EU nicht viel passiert.

Der letzte Vorschlag, der in der EU kontrovers diskutiert wurde, war ja, die großen Investoren bleiben außen vor und nur der Privatanleger zahlt. Die Ampel scheint das wegen der FDP nicht zu forcieren. Auch in den Medien sind die ganzen Beiträge verschwunden, ich erinnere mich da an Sendungen der Staatsmedien zum Thema „arm und reich“, wo es in einer Passage immer hieß: „ … dabei gibt es doch eine Lösung: [angenehme Musik säuselt los] Die Finanzmarkttransaktionssteuer …“

Re: Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteuer

Verfasst: 06.05.2023 09:48
von Fondsfan
Die einschlägigen Kreise in den Medien haben sich jetzt
eindeutig auf das Ehegattensplitting und das sogenannte
Dienstwagenprivileg eingeschossen.

Verfasst: 24.08.2023 11:57
von The Ghost of Elvis
quelle = fondsprof

zitat: ...... Irland wuchs zu einem wichtigen Standort für Investmentfonds und zur größten Heimstätte von ETFs in Europa heran......
"Ein wichtiger Vorteil Irlands gegenüber anderen Domizilen ist das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA", sagt Hector McNeil, Mitgründer und Co-Chef der White-Label-Plattform Han-ETF. "Dieses ermöglicht eine wesentlich geringere Steuerbelastung bei Fonds, die auf US-Aktien setzen.".....
können irische Investmentfonds entsprechende Vorteile wie eine Quellensteuerreduktion selbst geltend machen, ohne dass es auf die Ansässigkeit ihrer Investoren ankommt".....
führt dazu, dass irische Fonds lediglich 15 Prozent Quellensteuer auf Dividenden von US-Unternehmen abführen müssen. Über die Zeit summiert sich dieser kleine Vorteil zu einer besseren Performance. Irlands Status dürfte in Europa einmalig sein. Das Abkommen zwischen Dublin und Washington wurde bereits 1997 geschlossen. Neuere Verträge, etwa der mit Luxemburg aus dem Jahr 2006, sehen eine restriktivere Praxis bei der Besteuerung vor ..... :!: