Finanzmarktstabilisierungsgesetz

Allgemeine Markteinschätzungen, Analysen der Währungen sowie Betrachtungen der Konjunkturnews.

Moderator: oegeat

Antworten
Benutzeravatar
Fondsfan
Fondsexperte
Beiträge: 3322
Registriert: 01.06.2005 14:57
Wohnort: Dortmund

Finanzmarktstabilisierungsgesetz

Beitrag von Fondsfan »

HIer die dazu heute vormittag verschickte Pressemitteilung
mit Erläuterungen und Links:



Nr.: 53/2008

Bundesregierung beschließt Rechtsverordnung zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz
Zu der heute vom Bundeskabinett beschlossenen Rechtsverordnung zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Die heute (20.10.2008) vom Bundeskabinett beschlossene Rechtsverordnung (Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung) konkretisiert das in der letzten Woche beschlossene Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Situation an den Finanzmärkten [Glossar].

Sie regelt:



Die Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds durch eine bei der Deutschen Bundesbank angesiedelte rechtlich unselbständige Anstalt öffentlichen Rechts, die Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA).

Die Anstalt ist organisatorisch von der Bundesbank getrennt. Die FMSA ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an die Bestimmungen des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes, der vorliegenden Verordnung sowie an Entscheidungen des BMF und eines Lenkungsausschusses gebunden.

Die Entscheidungszuständigkeit für Stabilisierungsmaßnahmen.

Die FMSA entscheidet über die große Mehrzahl der Fälle. Bei Entscheidungen über Grundsatzfragen, Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sowie über wesentliche Bedingungen für Stabilisierungsmaßnahmen ist jedoch ein Lenkungsausschuss zuständig, der mit je einem Vertreter des Bundeskanzleramts, des BMF, BMJ und des BMWi und mit einem Vertreter der Länder besetzt ist. Außerdem ist ein Vertreter der Deutschen Bundesbank beratend in dem Lenkungsausschuss vertreten.



Die näheren Einzelheiten zu den Stabilisierungsmaßnahmen.

Diese Regelungen bilden den inhaltlichen Kern der Verordnung. Die FMSA soll - zeitlich bis zum 31.12.2009 begrenzt - durch Garantieübernahmen, Rekapitalisierungen sowie durch Übernahme von Risikopositionen zu einer spürbaren Verbesserung der Rahmenbedingungen der Unternehmen des Finanzsektors beitragen. Die Obergrenze für die Rekapitalisierung bezogen auf ein einzelnes Unternehmen des Finanzsektors und seine verbundenen Unternehmen liegt im Regelfall bei 10 Milliarden Euro [Glossar] und für Risikoübernahmen bei 5 Milliarden Euro. Bei Garantieübernahmen orientiert sich die Obergrenze an der Eigenmittelausstattung des jeweiligen Unternehmens.


Die Bedingungen, unter denen Finanzinstitute auf Mittel des Fonds zurückgreifen können.

Die in der Rechtsverordnung spezifizierten Gegenleistungen unterstreichen, dass die betroffenen Unternehmen, auch Aktionäre und Vorstände, das ihnen Mögliche beitragen müssen, um die Krise zu überwinden. Differenziert je nach Art und Umfang der in Anspruch genommenen Leistung sieht die Verordnung daher Bedingungen für die Unternehmen u.a. in Form einer Überprüfung der Geschäftspolitik, der Sicherstellung der Kreditvergabe an solide - kleine und mittlere - Unternehmen der heimischen Wirtschaft und einen Gehalts- und Dividendenverzicht vor. Bei den Vergütungen für Organmitglieder und Geschäftsleiter gilt eine Regelgrenze von 500.000 Euro.



Übersicht: Jeweils geltende Bedingungen für Stabilisierungsmaßnahmen

Garantie-
übernahme Risiko-
übernahme Rekapitalisierung
Geschäftspolitik X X X
Kredite an KMU X
Vergütungsregelungen
inkl. Abfindungsverbot X X
Keine Dividenden-
ausschüttung X X



Die grundsätzliche Ausrichtung der Maßnahmen.

In erster Linie sollen solventen Unternehmen Garantien gewährt werden. Unternehmen, die zum Garantiefenster nicht zugelassen werden, müssen ihre Eigenkapitalbasis verbessern. Hierfür sieht der Fonds die Möglichkeit der Beteiligung an einer Rekapitalisierung vor. Nur von Unternehmen, die - evtl. nach Rekapitalisierung - eine angemessene Eigenmittelausstattung aufweisen und bei denen die Garantiegewährung nicht ausreicht, um zu einer nachhaltigen Verbesserung ihrer Situation zu kommen, kann die FMSA Risikopositionen übernehmen.

Nachdem das Kabinett die Verordnung gebilligt hat, soll die FMSA noch heute die Arbeit aufnehmen. Die Bundesregierung beweist mit diesem Maßnahmenpaket den Willen und die Fähigkeit, entschieden zu handeln.

Weitere Informationen
Download: Verordnung zur Durchführung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung - FMStFV [PDF, 421 KB]


Newsletter abbestellen


Kontakt
Referat für Bürgerangelegenheiten
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin

E-Mail: buergerreferat@bmf.bund.de
Web: www.bundesfinanzministerium.de

© 2008 Bundesministerium der Finanzen | Impressum | Datenschutz
Antworten