Ich habe jetzt bei H24 per Mail angefragt, was diese Thematik angeht. Die ISIN von A und B unterscheiden sich, deswegen vermute ich das auch hier das Finanzamt recht einfach zwischen A und B unterscheiden kann und auch die 100k Regelung ISIN bezogen festlegen kann. Dies Sonderlösung ueber Pool ist dem Finanzamt ja eher weniger bekannt. Verbindliche Anfragen beim Finanzamt habe ich bisher noch nicht gestartet. Auf jeden Fall würde eine jährliche Besteuerung bei unseren Positionsgroessen nur sinnvoll über einen Nachschuss von Kapital zu lösen sein. Sollte sich die Fondentwicklung im Gegensatz zur aktuellen Situation sich doch mal verbessern und der Anlagebetrag etwas grösser werden könnten in dem Fall auch dann irgendwann grössere Beträge dafür fällig werden.MHeinzmann hat geschrieben:Auf Nachfrage poste ich mal meine offenen Ergebnisse zu Sachen Tulip und Besteuerung, wobei man sieht, dass ich die Frage nicht klären konnte:
Ein jährlicher Teilverkauf zum Deckung der Steuerschuld scheidet aufgrund der hohen Gebühren eher aus.
Gruss Hpman
PS: http://download.trend.ky/tulip_weekly.pdf