Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteuer

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BOERSEN-RAMBO
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Beitrag von BOERSEN-RAMBO »

Handelsblatt: wenn der Steuerfahnder 3 mal klingelt :shock:
"Steuersündern geht es zurzeit an den Kragen. Die Fahnder werten aktuell umfangreiche Daten aus den Steueroasen aus.
Zahlreiche Hausdurchsuchungen stehen an. :!:
Was Betroffene tun können, wenn der Fahnder vor der Tür steht." :(
Und Gott fragte die Steine : "Wollt Ihr PANZERGRENADIERE werden ?"
Aber die Steine antworteten : "Nein Herr, wir sind nicht hart genug !"
k9
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Beitrag von k9 »

BOERSEN-RAMBO hat geschrieben:Handelsblatt: wenn der Steuerfahnder 3 mal klingelt :shock:
"Steuersündern geht es zurzeit an den Kragen. Die Fahnder werten aktuell umfangreiche Daten aus den Steueroasen aus.
Zahlreiche Hausdurchsuchungen stehen an. :!:
Was Betroffene tun können, wenn der Fahnder vor der Tür steht." :(
Ich weiss nicht , ob ich mich freuen oder bedauern soll, dass ich zur Zeit
wohl eher weniger zur bevorzugten Zielgruppe solcher Berufsschnüffler gehöre.

Gruß k-9
Nur wenige wissen, wie viel man wissen muss, um zu wissen, wie wenig man weiß.
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drhc
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Beitrag von drhc »

Der Geldanlage-Report mit einem treffenden Kommentar zu

"Was bedeutet die Finanztransaktionssteuer für den Finanzmarkt? Wo liegen die
Gefahren? Zunächst einmal: Die Idee einer Finanztransaktionssteuer ist nicht
neu, sondern ein fast 40 Jahre alter Hut. Und immer schon heftig umstritten.

Die „Tobin-Tax“ (benannt nach dem US-Wirtschaftswissenschaftler James Tobin)
belastet Finanztransaktionen mit einem bestimmten Satz i.d.R. zwischen 0,05
und 1,0 Prozent. Zweck der neuen Steuer, die laut Bundesfinanzminister Wolf-
gang Schäuble noch im Herbst „auf den Weg gebracht“ werden soll, soll angeb-
lich sein, die Spekulation einzuschränken. Der wahre (und einzige?) Grund
aber ist wohl, Anleger und die Finanzbranche an den Kosten der akuten Finanz-
krise zu beteiligen.

....Während neben den treibenden Kräften Deutschland und Frankreich auch Öster-
reich, Belgien und Luxemburg die Steuer wenigstens in der Eurozone einführen
wollen – global hätte die Abgabe keine Chance wegen des Widerstands der USA –
weigern sich Großbritannien, Italien und Schweden hartnäckig, diesen Weg mit-
zugehen. Sie befürchten eine Abwanderung des Finanzhandels aus Europa. Und
haben dafür gute Gründe.

Vor allem die Schweden wissen, wovor sie sich fürchten müssen. 1985 wurde
von der schwedischen Regierung eine Börsenumsatzsteuer eingeführt. Dadurch
erhoffte sie sich Mehreinnahmen von 1,5 Milliarden Kronen, 50 Millionen
Kronen waren es dann tatsächlich. Nachdem die Handelsumsätze teilweise um
85 Prozent einbrachen, wurde die Steuer wieder ad acta gelegt.

Da eine neue Steuer in der EU nur einstimmig eingeführt werden kann – der
Bundesfinanzminister weiß das natürlich – ist das Projekt eigentlich zum
Scheitern verurteilt. Warum von den Befürwortern dennoch aufs Tempo gedrückt
wird, hat zwei Gründe.

Worum geht es also wirklich bei der „Tobin-Tax“?

Zum einen lässt sich mit der Diskussion über die Transaktionssteuer ganz
wunderbar über die bösen „Finanzhaie“ herziehen, denen man angeblich ans
Leder will. Zum anderen von der eigenen Verantwortung ablenken.

Die Vorstellung, die neue Steuer könne exzessive Spekulation verhindern und
damit nächste Schuldenkrisen verhindern, verkennt nämlich eines: Nicht die
Spekulanten, sondern die Politiker haben der Idee der Europäischen Gemein-
schaft geschadet, indem sie Griechenland in ihren Kreis überhaupt mit auf-
nahmen. Die Spekulanten waren in Wahrheit viel zu zahm!

Bereits 2006 war bekannt, dass das Land total überschuldet war. Wäre damals
aggressiver von Marktteilnehmern darauf reagiert worden, wäre Athen bereits
vor fünf Jahren unter Druck geraten, hätte Schulden abbauen müssen statt
jahrelang fröhlich neue anzuhäufen.

....
FAZIT:

Die „Tobin-Tax“ ist eine Schnapsidee. Selbst wenn sie eingeführt wird, was
ich nicht annehme, kommt es nicht zu Mehreinnahmen. Händler würden einfach
auf andere Finanzmärkte wie zum Beispiel London ausweichen und die Steuer
damit umgehen.

Treffen würde es die Kleinanleger. In Zeiten, in denen 10-jährige Bundesan-
leihen nicht einmal zwei Prozent Rendite bringen, sind zusätzliche Abgaben
– in welcher Höhe auch immer – schmerzhaft. Zumal die Steuer zweimal fällig wird
– bei Kauf und Verkauf. Privatanleger müssen zudem noch Abgeltungsteuer plus Soli und Kirchensteuer berappen.


Außerdem würde eine Erfassung aller Finanztransaktionen auch nur mit enormen
Verwaltungsgebühren sowie mit hohen Bürokratiekosten der öffentlichen Hand zu
stemmen sei. Eine Transaktionssteuer sei daher „ein Geschenk an die unre-
gulierten Finanzmärkte und Finanzprodukte dieser Welt“, formulierte die
Deutsche Börse es ganz richtig. "

M. E. ein treffender und sehr sachkundigern Kommentar
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lloyd bankfein
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Beitrag von lloyd bankfein »

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management ist dagegen, Investmentfonds in eine Finanztransaktionsteuer einzubeziehen.
Zwar sollten die Verursacher der Finanzkrise einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Folgeschäden beisteuern, aber deutsche Fonds waren weder Verursacher der Krise noch haben sie staatliche Unterstützung in Anspruchgenommen.
Die Belastung würde vor allem Unternehmen und Investoren mit Sitz in
Deutschland sowie langfristig sparende Bürger treffen, die angesichts der demografischen Entwicklung zur privaten Altersvorsorge angehalten sind
“, so Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. Besonders kontraproduktiv wirkt die Steuer bei wertsicherungsfonds oder auch Riester-Fonds. Langfristig agierende Riester-Fondssparer, die für das Alter vorsorgen, würden mit Steuern von bis zu 14000 Euro belastet.

Altersvorsorge, Eigenverantwortlichkeit und Sparsamkeit werden bestraft - das Ergebnis der monotonen und stumpfsinnigen Demagogie von Grünen und Linken. Selber das Geld mit beiden Händen zum Fenster hinaus werfen und im Zweifelsfall dem Staat und der Allgemeinheit auf der Tasche liegen. Und dann auch noch diejenigen bestrafen wollen, welche selber finanziell vorsorgen!
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BOERSEN-RAMBO
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Beitrag von BOERSEN-RAMBO »

Die gute,alte Börsenzeitung schreibt: " .....
Die europäische Fondsbranche läuft Sturm gegen Überlegungen, eine Finanztransaktionssteuer einzuführen. Die Belastungen für die Investmentfonds sind viel höher als bislang von der EU-Kommission veranschlagt :!: , heißt es in einer Stellungnahme des europäischen Fondsverbands Efama. Die Branche würde gegenüber anderen langfristigen Sparmöglichkeiten, wie Bankeinlagen oder Lebensversicherungen, die von der Steuer ausgenommen wären, benachteiligt.
Vor allem Fonds-Kleinsparer wären betroffen. :cry: :cry: :cry: :cry: :cry:
...."

und dann schwafeln die Grünen und die Linken davon dass mit der
Finanztransaktionssteuer die bösen Spekulanten und Banken geschröpft werden sollen.
So ein Schmarrn ! :twisted:
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Fondsfan
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Beitrag von Fondsfan »

Gut sind unsere Politiker doch wirklich nur in
der Begründung neuer Steuer.

So zahlen wir heute noch mit dem Sekt eine
Sondersteuer zur Finanzierung der kaiserlichen
Kriegsmarine und mit der Umsatzsteuer eine
Sondersteuer zur Finanzierung der laufenden
Kriegskosten des ersten Weltkriegs.
Azrael_74
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Beitrag von Azrael_74 »

Eine Finanztransaktionssteuer bewirkt eigentlich nur eine Erhöhung des Spreads, da man bei jeder Transaktion einen kleinen Teil als Steuer abführen muss. Vom Konzept her, ist sie daher schon geeignet kurzfristige Investments unattraktiver zu gestalten.

Dass es letztendlich für die großen wieder Schlupflöcher geben wird und daher vor allem die Privaten zum Handkuss kommen, ist wohl nicht anders als bei jeder anderen Steuer auch :( ... hier läge an der Politik, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. so könnte man z.B. um den Kleinanleger zu verschonen Transaktionen bis zu einer Summe von 100.000€ pro Monat bzw. 1 Mio.€ pro Jahr steuerfrei machen oder die Steuer überhaupt nur für kommerziellen Handel einführen nur wette ich mal, dass das nicht so kommt :evil:
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oegeat
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Beitrag von oegeat »

dem Staat soll es scheiß egal sein wer was spekuliert !

Fakt ist wenn wer spekuliert und Gewinne einfahrt holt er Geld ins Land .....
zu dem bezahlt man Gebühren mit denen beim Borker/Banken Löhne und Gehälter bezahlt werden die wiederrum versteuert werden .....

Wen wenig spekuliert wird und das Volumen zurück geht ist das schlecht für jeden. Kurse werden eingefrohren oben gehalten und das speil von Monopolisten ist noch leichter.
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Alle meine Beträge sind nur meine private Meinung und stellen keine Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes dar oder sind Aufforderungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder anderen Finanzmarktinstrumenten.
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lloyd bankfein
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Beitrag von lloyd bankfein »

in dem neuen geldanlagebriefschreibt ein Steuerberatuer über die Problematik bei ausländisch thes. Fonds
-wenn Sie bei ausl. Fonds wählen können, sollten sie die ausschüttende Variante bevorzugen
-bei Verkauf erfolgt ein Steuerabzug für sämtliche während der Besitzzeit des Fonds thesaurierten Erträge. Haben Sie diese Erträge in den vergangenen Jahren bereits in Ihrer Steuererklärung angegeben,so erfolgt eine Doppelbesteuerung.... Summe nachweisen ....die Sie in der Vergangenheit versteuert haben. Die zu viel bezahlte Abgeltungssteuer wird Ihnen dann erstattet.....
Das ist mir immer noch unklar. In meiner Est-Erklärung sind zwar auch thes. Erträge vermerkt, aber diese wurden mir weder vom Finanzamt berechnet noch von der Bank versteuert. Versteh ich nicht, wo da etwas doppelt versteuert wird :?:
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slt63
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Beitrag von slt63 »

lloyd bankfein hat geschrieben:in dem neuen geldanlagebriefschreibt ein Steuerberatuer über die Problematik bei ausländisch thes. Fonds
-wenn Sie bei ausl. Fonds wählen können, sollten sie die ausschüttende Variante bevorzugen
-bei Verkauf erfolgt ein Steuerabzug für sämtliche während der Besitzzeit des Fonds thesaurierten Erträge. Haben Sie diese Erträge in den vergangenen Jahren bereits in Ihrer Steuererklärung angegeben,so erfolgt eine Doppelbesteuerung.... Summe nachweisen ....die Sie in der Vergangenheit versteuert haben. Die zu viel bezahlte Abgeltungssteuer wird Ihnen dann erstattet.....
Das ist mir immer noch unklar. In meiner Est-Erklärung sind zwar auch thes. Erträge vermerkt, aber diese wurden mir weder vom Finanzamt berechnet noch von der Bank versteuert. Versteh ich nicht, wo da etwas doppelt versteuert wird :?:
Bei mir wird es so gemacht, wie der o.g. STB schreibt.
Man muß schon aufpassen: bei mir wurde kürzlich nach Verkauf eines ausl. Thesaurierers die Doppelbsteuerung vorgenommen. Dies wurde in der Steuererklärung auch ausdrücklich vermerkt (Steuerberater). Das Finanzamt hat es aber kurzerhand unter den Tisch fallen lassen (man kann es ja mal probieren ;-) ) und das Geld erst nach Intervention meines Steuerberaters überwiesen.

Anscheinend ist bei Dir was falsch gelaufen, insofern würde ich den Vorgang nochmals zu klären versuchen. Deine Angaben sind etwas dürftig um da weitere Mutmassungen über den Hergang treffen zu können.
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lloyd bankfein
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Beitrag von lloyd bankfein »

Langsam dämmert mir etwas (Doppelbesteuerung):
Fondsanteile welche ich
- vor dem 1.1.09 gekauft hatte (daher eigentlich abgeltungs-steuerfrei bei Verkauf)
- trotzdem wurden Steuern (jeweils ein paar Euro bis max. ca 100 Euro) abgezogen beim Verkauf in 2011
Das waren 4 verschiedene Fonds, alles ausl. thesaurierende, die ich in 2011 verkauft hatte

Wenn ich bei der Einkommenst.-Erklärung dann die Verkaufsbelege plus die Belege über die Thesaurierungen (in den Jahren vor 2011) dem Finanzamt vorlege, müsste mir etwas erstattet werden ! ?

In einem Fall taucht jetzt in der Erträgnisaufstellung der Bank zum 31.12. auf:
Kapitalertragsteuer im Sinne des § 20 EST-G; anrechenbare ausl. Quellensteuer i. H.v. ..., angefallen am 9.8.2011 (dem Tag,wo ich den ausl. Thesaurierer verkauft habe).
Ich gehe mal davon aus dass mir diese ausl. Quellensteuer nun bei der Einkommenst.-Erklärung erstattet werden müsste.
Gemäß diesem hier: bundeszentralamt für Steuern
varadi
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Die Steuer oder der Himmel fällt uns auf den Kopf

Beitrag von varadi »

Es geht dabei um die thesaurierten Erträge ausländischer Fonds, die in den Jahren vor dem Verkauf eigenständig zu versteuern sind.

Beim Verkauf werden die besitzzeitanteiligen thesaurierten Erträge dann nochmals versteuert, unabhängig davon, ob sie bereits in den Vorjahren versteuert wurden, d.h. dann doppelt.

Aber: Am Ende der Steuerbescheinigung steht irgendwo "Die Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen in Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG ist in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen."

Das sind eben diese besitzzeitanteiligen thesaurierten Erträge und die zieht man einfach von den Kapitalerträgen ab und fertig.
Natürlich kann man sich daraus einen Spaß machen und das nachprüfen....muss man aber nicht.

Mein Finanzamt prüft jedenfalls nicht nach, ob die Steuerbescheinigung stimmt. Vielleicht liegt das aber auch nur daran, dass in Bayern die Steuererklärung vorrangig von einem Computerprogramm geprüft wird...

Ob das bei einem Altbestand genauso ist, weiß ich nicht. Jedenfalls sind und waren die Erträge auch beim Altbestand schon immer zu versteuern, steuerfrei waren nur die Kursgewinne nach einem Jahr Haltedauer.
Papstfan
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Beitrag von Papstfan »

Azrael_74 hat geschrieben:Dass es letztendlich für die großen wieder Schlupflöcher geben wird und daher vor allem die Privaten zum Handkuss kommen, ist wohl nicht anders als bei jeder anderen Steuer auch :( ... hier läge an der Politik, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. so könnte man z.B. um den Kleinanleger zu verschonen Transaktionen bis zu einer Summe von 100.000€ pro Monat bzw. 1 Mio.€ pro Jahr steuerfrei machen oder die Steuer überhaupt nur für kommerziellen Handel einführen nur wette ich mal, dass das nicht so kommt :evil:
@ Azrael-74: ausgezeichneter Kommentar, ganz meine Meinung!

In diesem Zusammenhang gelesen habe ich bei das Investm.: ".....Die Erhebung beteiligt also nicht - wie vorgeblich beabsichtigt - in erster Linie die Finanzindustrie an den Kosten der Krise. Vielmehr bürdet sie diese Kosten vor allem auch den Anlegern auf. So werden beispielsweise bei der Fondsanlage sowohl der Erwerb als auch die Rückgabe der Investmentanteile mit der neuen Steuer belastet. Zudem löst auch jede Umschichtung innerhalb des Fonds-Portfolios Finanztransaktionssteuer aus. Da die Steuer aus dem Fondsvermögen gezahlt wird, geht sie ebenso wie die bei Erwerb des Investmentanteils gezahlte Steuer zu Lasten der Rendite des Anlegers.

Nach jüngsten Berechnung des europäischen Dachverbandes der Fondsindustrie Efama verschlingt die Finanztransaktionssteuer dadurch über die gesamte Laufzeit eines 40-jährigen Fonds-Sparplan bei einer angenommen 5-prozentigen Jahresrendite sowie 100 Euro monatlicher Sparrate 9,5 Prozent der Auszahlungssumme.

Tatsächlich sinkt die Rendite für die Fondsanleger aber noch stärker. Denn in der Berechnung sind Steuerbelastungen des Fondsvermögens durch die Finanztransaktionssteuer auf die von den Fonds beispielweise zur Absicherung von Kurs- oder Währungsrisiken eingegangen Derivategeschäfte, noch nicht einmal enthalten. ....."
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slt63
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Beitrag von slt63 »

Wie immer geht es nur darum, neue Steuern zu generieren, um damit die Versäumnisse der Politik zukleistern zu können. Je mehr "Steuerarten" ich einführe, deste mehr Stellschrauben habe ich für spätere Erhöhungen (die Abgeltungssteuer wird auch nicht bei 25% bleiben).

Alles andere ist Steuermarketing, um es den Leuten schmackhaft zu machen, daß sie sich in Zukunft bitte noch mehr abzocken lassen sollen (ohne es zu merken). Da wird die Finanztransaktionssteuer schmackhaft gemacht mit dem Argument, die bösen Banken und Spekulanten an den Kosten der Krise zu beteiligen; man braucht halt Feindbilder, dann geht das viel einfacher, das dem Bürger unterzujubeln.
Der immer wieder aufploppende "Bildungssoli" ist auch so eine "Veraxxxxe-Nummer..."

Nach wie vor gilt in D das non-Affektationsprinzip (Grundsatz der Unzulässigkeit einer Zweckbindung öffentlicher Einnahmen; sämtliche Einnahmen sind als Deckungsmittel für den gesamten Ausgabenbedarf bereitzuhalten bzw. keine Ausgabenleistung darf von dem tatsächlichen Aufkommen irgendeiner Steuer abhängig gemacht werden).

Vielleicht würde diese Bürgerverarxxxe aufhören, wenn das Wissen darum weiter verbreitet wäre, denn jeder, der mit "Bildungssoli o.ä. um die Ecke kommt, entlarvt sich selber entweder der Unwissenheit oder des Steuermarketing.
Papstfan
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Beitrag von Papstfan »

.....warnt Union Investment nochmals vor der Einführung der Finanztransaktionssteuer (FTS), deren Leidtragende die Kleinsparer sind. „Wenn Finanzzentren wie London, Luxemburg oder Irland außen vor bleiben, wird das Ziel verfehlt, die Verursacher der Krise an den Kosten der Krise zu beteiligen“.....
Denn die zumeist standortunabhängigen Akteure können ihre Aktivitäten in die steuerfreien Gebiete verlegen. Deutsche Kleinsparer hingegen müssen die Steuer bezahlen. „Die Einführung in nur neun Ländern führt darüber hinaus zu einem eklatanten Verstoß gegen die Gleichbehandlung der Sparer“, warnt Reinke. „Es kann nicht sein, dass ein Kleinsparer mit einem deutschen Fonds durch die FTS stärker belastet wird als mit dem gleichen Produkt aus Luxemburg.“.....
Dieses Geld zahlt einzig und alleine der deutsche Kleinsparer, der nicht für die Finanzkrise verantwortlich ist. Mit ‚Gerechtigkeit‘ oder ‚Entschleunigung der Finanzmärkte‘ hat diese Steuer somit nichts zu tun“, betont Reinke. „Wir werden sehr genau beobachten, ob die Bundesregierung bei der FTS eine Freistellung der Klein- und Vorsorgesparer vorsieht.“
Dies beziehe sich nicht nur auf die steuerlichen Belastungen beim direkten Kauf von Wertpapieren. Es gehe dabei auch um indirekte Anlagen beispielsweise über Pensionskassen, Versicherungen und vor allem Investmentfonds, die für ihre Kunden Finanztransaktionen durchführen. .....
Ein Weg dabei sei, keine neuen Publikumsfonds mehr in Deutschland aufzulegen. Anstatt den Finanzplatz Deutschland zu schwächen, solle sich die Bundesregierung – wie zuvor bereits die hessische Landesregierung – lieber für eine Lösung in ganz Europa ohne Belastung der Kleinsparer einsetzen. Denn die FTS in der aktuell diskutierten Fassung trifft nicht die Verursacher der Krise, sondern die Bürger.....

gelesen bei =2]fondsprof.
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oegeat
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Beitrag von oegeat »

Warum die Steuern steigen

Die Steuer, so meinen die Steuereintreiber, soll die Finanzbranche an den Krisen-Kosten beteiligen und Milliarden einbringen. Uns wird also weis gemacht, dass es eine gute Steuer ist, weil sie nur die Bösen trifft. Tatsächlich trifft jede Steuer alle Steuerzahler. In diesem Fall direkt die Investoren und indirekt die Bankkunden, die von den Geldhäusern immer dann zur Kasse gebeten werden, wenn es darum geht, höhere Kosten auszugleichen. Deswegen ist jede neue Steuer schlecht. Diese auch.

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Beitrag von oegeat »

vorweg der ganze artikel ist interessant .. hier ein Teil der mir gut gefallt

Der Mythos langfristig steigender Aktienkurse und die Wirkung der Finanztransaktionssteuer auf die Altersvorsorge

Da ich eben die Vorteile der Spekulation ansprach, möchte ich an dieser Stelle auch kurz auf die Spekulation mit Nahrungsmitteln eingehen. Hierbei verhält es sich ebenso, dass eine Begrenzung oder gar eine Abschaffung der Spekulation auf Agrarrohstoffe zu einer massiven Effizienzverringerung des Terminmarkts führt. Risiken von Produzenten und Konsumenten können kurzfristig nicht mehr so effizient von Spekulanten übernommen werden, was an sich bereits die Produktionsbedingungen erschwert und damit das Angebot verringert. Nebst der viel geringeren Liquidität würden sich die Kursausschläge vergrößern, da temporäre Nachfrage- oder Angebotsüberhänge nicht ausgeglichen werden könnten. Dies erhöht die Unsicherheit für die Produktion weiter, was dazu führt, dass Viele das Risiko nicht mehr tragen können, diese die Produktion daraufhin verringern oder einstellen werden und somit das Angebot negativ beeinflusst wird, was zu dauerhaft höheren Preisen führen muss.

Die Vorstellung, dass Spekulanten für dauerhaft höhere Preise an den Agrarmärkten verantwortlich wären, ist völliger Blödsinn, da diese Fähigkeit nur die Notenbanken mit der Ausweitung der Geldbasis besitzen. Die bekannten "Finanzexperten“ und Makler, die lauthals in den Medien die Spekulation mit Agrarrohstoffen als Verbrechen anprangern und deren Verbot fordern oder gar für eine staatliche Preisfixierung votieren, sind diejenigen, die mit der Nahrungsmittelversorgung der Welt und so mit dem möglichen Hungertod von Millionen spielen. Diese Leute werden medial in Talkshows hofiert, da diese bewusst oder unbewusst fachlich falsch argumentieren und somit dem sozialistischen Staat durch die Beeinflussung der Massen in die Hände spielen.

Die Spekulation war noch nie die Ursache der Probleme, sondern immer der Staat, der sich anmaßt die Preise, die Produktion und die Bedürfnisse der Menschen besser zu kennen und planen zu können, als jeder für sich selbst.
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schneller euro
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Ausländische thesaurierende Fonds

Beitrag von schneller euro »

The Ghost of Elvis hat geschrieben: vom 9.12.2010:
Von finanzpartner.de :

I:
Die thesaurierten Erträge können der Abgeltungsteuer entzogen werden, bis die Fonds verkauft werden. Dafür müssen Sie aber die thesaurierten Erträge lückenlos in Ihre jährlichen Steuererklärung angeben (Risiko: Vergessen, die Erträge in der Steuererklärung anzugeben) und die Kaufbelege über Jahre sicher aufheben (Risko: Umzug, Zimmerbrand, schlecht sortierte Unterlagen im Erbfall, etc.), um Notfalls den Kaufzeitpunkt gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können.
kein Problem wenn man die jährl. Steuerbescheinigung anfordert

II:
Beim Übertrag thesaurierender ausländischer Fonds ergibt sich ein gravierendes steuerliches Problem. Da die angefallenen ausschüttungsgleichen Gewinne je Anteil nicht mit übermittelt werden, kann die neue Lagerstelle diese auch nicht anrechnen. Dies führt dazu, daß bei Verkauf der übertragenen Anteile, der komplette akkumulierte ausschüttungsgleiche Gewinn seit Bestehen des Fonds an das Finanzamt abgeführt wird.
Auch wenn die Anteile nicht so lange gehalten wurden!
Sie erhalten die zuviel abgeführten Gewinne natürlich im Rahmen Ihrer Steuererklärung wieder zurück. Dazu müssen Sie aber den Kauf und den Übertrag der Anteile detailliert beim Finanzamt nachweisen.
Um diese Nachteile zu vermeiden, empfiehlt es sich, solche Fondsanteile nicht zu übertragen, sondern zu verkaufen und gegebenenfalls in Deutschland neu zu erwerben.

also grundsätlich keine ausl. thes. übertragen

III:
Wenn Sie einen ausländischen thesaurierenden Fonds nach Ablauf des Geschäftsjahres (Anmerkung von mir: kann abweichend vom Kalenderjahr sein) verkaufen und die Erträge des abgelaufenen Jahres noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, werden pauschal 6% des Fondswertes als ausschüttungsgleiche Erträge versteuert. Erst nachdem die Erträge veröffentlich wurden, werden die tatsächlichen Werte berücksichtigt. Sie sollten mit dem Verkauf daher sinnvollerweise immer warten, bis die Erträge veröffentlicht wurden.
Wenn Sie vorher verkaufen, wird Ihnen die zuviel gezahlte Steuer zwar bei Ihrer Steuererklärung angerechnet. Allerdings fehlt dieses Geld erst einmal in Ihrem Depot und kann sich nicht gewinnbringend vermehren.
auch kein Problem wenn man daran denkt
Nachsehen bei https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet
Gemäß III. sollte ich zumindest bis Anfang Februar warten, wenn ich meine Anteile am Tweedy Browne Int. Value CHF (987163) verkaufen will.
Grund: die Steuerdaten wurden in den Vorjahren immer zum 31.1. im Bundesanzeiger veröffentlicht

Gemäß II. dürfte ich die Anteile eigentlich NIE verkaufen.
Grund: Kauf war in 2004, in 2007 wurden die Anteile auf ein anderes Depot übertragen, ohne dass die Anschaffungsdaten übermittelt wurden.

Als Alternativen verbleiben: entweder der Stress mit dem Finanzamt im nächsten Jahr oder die Anteile halten und hoffen, dass der Schweizer Franken doch nicht gravierend gegenüber dem Euro nachgibt.
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Fondsfan
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Beitrag von Fondsfan »

Ich habe keine ausländischen thesaurierenden Fonds
mehr im Best und werde aus den genannten
Gründen auch keinen mehr kaufen.
k9
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Beitrag von k9 »

Fondsfan hat geschrieben:Ich habe keine ausländischen thesaurierenden Fonds
mehr im Best und werde aus den genannten
Gründen auch keinen mehr kaufen.
Das ist sicher die einfachste Lösung, wenn man dabei nicht
auf einige Perlen verzichten müsste.

Gruß k9
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Quellensteuer

Beitrag von The Ghost of Elvis »

Es geht um Bl Eq Divi (Wkn A0mwcv), ausl. und ausschüttender Fonds: onvista
In einem andren Board kam nun diese Frage: "Von Ebase habe ich eine Steuerbescheinigung für mein Fonds-Depot erhalten. Darin ist u.a. vermerkt der Banque Lux Dividend mit 18,86 Euro Quellensteuer. Sehe ich das richtig, dass ich mir die 18,86 Qst mit diesem Formular lux. steuerbehoerde zurück holen?
Antwort: "Der Fonds hat im Januar publiziert: Betrag der ausgeschütteten Erträge 4,90748 EUR/Anteil, Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,13307 EUR/Anteil (die fiktiv thesaurierten, nicht abziehbaren Werbungskosten), anrechenbare ausländische Quellensteuer 0,60626 EUR/Anteil, nichtabziehbare Werbungskosten 0,13307 EUR/Anteil
Zu versteuern damit 5,04055 EUR/Anteil. Wenn Du nun ca. 31,117 Anteile des Fonds hast, dann wären das 18,86 EUR anrechenbare Quellensteuer. Diese kann mit dem vierfachen Wert von Deiner Steuerlast abgezogen werden, da es sich um bereits gezahlte, anrechenbare Steuern handelt. Es handelt sich nicht um ausländische erstattbare Steuern. Daher benötigst Du nicht das Formular für die Erstattung, sondern gibst den Wert einfach in der Est-Erklärung via Anlage KAP an."

Zusammenfassung, so wie ich das verstanden habe: wenn in der Steuerbescheinigung einer Bank oder Fonds-plattform ein Betrag für ausl. Quellensteuer aufgelistet wird, dann kann dieser in der Anlage Kap mit dem 4fachen Wert von der eignen Steuerlast abgezogen werden. Ein Antrag zur Erstattung an eine ausl. Steuerbehörde ist nicht nötig und möglich.
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Beitrag von The Ghost of Elvis »

Das war der einfache Fall (Bl Equity Divi). Jetzt kommt der Schwierige: Carmignac Patrimoine (Wkn A0dpw0, ausl. thesaurierend). GEkauft in 2008, verkauft in 2013.
Bei dem Verkauf hat Ebase vermerkt: "abzüglich abgeführte Steuern 50,46 Euro".
So wie ich´s verstanden habe, muss ich mir jetzt aus dem Bundesanzeiger die ausschüttungsgleichen Erträge für den Patri. raus suchen: bundesanzeiger 7,13 Euro für 2013, 7,52 Euro für 2012, 2008-2011 werden leider nicht im Bundesanzeiger gefunden ??
Und dann meinem Finanzamt mitteilen: bitte erstatten sie mir 7,13 Euro plus 7,52 Euro = 14,65 Euro ?
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Beitrag von The Ghost of Elvis »

bei börse-frankfurt gelesen:
"...Auf einen Steuervorteil der synthetischen ETFs hat jetzt die quirin bank hingewiesen: Bei den ETFs, die Swaps halten, würden keine Dividenden anfallen, somit auch keine Steuer darauf. Die Ausschüttungen kämen in vollem Umfang der Performance zugute. Die Abneigungen gegen synthetische ETFs basierten auf einem Mißverständnis, glaubt die Bank, nachzulesen in einer Pressemitteilung. Wie sehen Sie das? ....."
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justBfree
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Re:

Beitrag von justBfree »

The Ghost of Elvis hat geschrieben: Und dann meinem Finanzamt mitteilen: bitte erstatten sie mir 7,13 Euro plus 7,52 Euro = 14,65 Euro ?
Die Transparenz bei ebase bezüglich der Thesaurierungen ist eine Katastrophe, ich habe schon mehrmals mit den Leuten diskutiert und meine immer noch, dass die erhaltenen Steuerbescheinigungen teilweise fehlerhaft sind. Wie auch immer, bezüglich der Thesaur. kannst Du natürlich nur zurückholen, was Du in den Vorjahren bereits an Steuern auf die Thesaur. bezahlt hast und deswegen mit Verkauf womöglich "doppelt" versteuert hast. Hast Du das gar nicht getan (Thesaurierungen versteuert), bzw. kannst Du es nicht nachweisen, gibt's vom FA auch nichts zurück - egal was im Bundesanzeiger steht. Der erste Schritt wäre also zu prüfen was du diesbezüglich schon versteuert hast und was nicht...viel Glück mit den ebase-Daten :( .
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The Ghost of Elvis
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Beitrag von The Ghost of Elvis »

Das checke ich einfach nicht:
das inv. so bekommen sie die quellensteuer im ausland erstattet
und das Inv.: anrechenbare ausländische Quellensteuer

wenn ich an die luxemburgische Steuerbehörde einen Antrag stelle, die sollen mir Quellensteuer erstatten für meine ausl. thes. Fonds mit Lux-ISIN, bringt das was oder nicht?
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slt63
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Re: Re:

Beitrag von slt63 »

justBfree hat geschrieben:
The Ghost of Elvis hat geschrieben: Und dann meinem Finanzamt mitteilen: bitte erstatten sie mir 7,13 Euro plus 7,52 Euro = 14,65 Euro ?
Die Transparenz bei ebase bezüglich der Thesaurierungen ist eine Katastrophe, ich habe schon mehrmals mit den Leuten diskutiert und meine immer noch, dass die erhaltenen Steuerbescheinigungen teilweise fehlerhaft sind. Wie auch immer, bezüglich der Thesaur. kannst Du natürlich nur zurückholen, was Du in den Vorjahren bereits an Steuern auf die Thesaur. bezahlt hast und deswegen mit Verkauf womöglich "doppelt" versteuert hast. Hast Du das gar nicht getan (Thesaurierungen versteuert), bzw. kannst Du es nicht nachweisen, gibt's vom FA auch nichts zurück - egal was im Bundesanzeiger steht. Der erste Schritt wäre also zu prüfen was du diesbezüglich schon versteuert hast und was nicht...viel Glück mit den ebase-Daten :( .

Nur mal ein kleiner Hinweis, da ich gerade meinen Steuerberatertermin am Freitag vorbereite: Man kann jeweils ab Mitte Mai bei ebase eine Aufstellung für das Vorjahr anfordern die sämtliche Steuerrelevanten Bewegungen enthält, auch die Thesaurierungen vom 31.12. die ja spätestens bis Ende April des Folgejahres veröffenlicht werden müssen. Dort steht (jedenfalls in meinem Fall) auch der überzählige kaE aus dem Verkauf (2014) eines ausl. Thesaurierers drin, der mit dem Betrag übereinstimmt den ich bereits in den Vorjahren versteuert habe.
Der Hinweis, das man das anfordern kann, steht auf der Rückseite :wink: der ebase Steuerbescheinigung.
Daumenkino
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Re: Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteue

Beitrag von Daumenkino »

Bundesregierung greift nach Gewinnen: Kleinanleger müssen neue Steuer zahlen :shock: :(

Quelle
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lloyd bankfein
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Beitrag von lloyd bankfein »

ein Urteil mit enormen Auswirkungen: fundres.:
" ....Anleger in Deutschland, die in ausländische Investmentfonds investieren, können künftig eine pauschale Ermittlung der steuerpflichtigen Kapitalerträge vermeiden ...
Nach Maßgabe des BMF-Schreibens vom 5. Februar 2015 kann der Anleger nun den individuellen Nachweis zur Besteuerungsgrundlage aus intransparenten Investmentfonds erbringen. Dieser Nachweis wird im Einzelfall leider mit erheblichen Kosten verbunden sein, da die Informationsgrundlagen, die das BMF-Schreiben voraussetzt, für den einzelnen Steuerpflichtigen nicht ohne weiteres erschlossen werden kann. So wird der Anleger sich an seinen Fonds wenden müssen, um bestimmte Angaben in Erfahrung zu bringen. Es hängt sicherlich vom Einzelfall ab, mit welcher Bereitwilligkeit ein intransparenter ausländischer Fonds darauf reagieren wird.... "
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lloyd bankfein
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Beitrag von lloyd bankfein »

boerse-onl.:
".....Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet hat der Bundesrat Anfang Juli, in der letzten Sitzung vor der Sommerpause, der Reform des sogenannten Investmentsteuergesetzes zugestimmt. ......die Neuregelung birgt eine Steuerfalle für langfristig investierte Fondsanleger. Unabhängig vom Kaufdatum gelten demnach alle Fondsanteile per 31. Dezember 2017 als "fiktiv veräußert" und am 1. Januar 2018 als "fiktiv wieder angeschafft".

Mit diesem bürokratischen Akt wird die zuvor garantierte Steuerfreiheit von Altbeständen ab 2018 ausgehebelt. Denn für alle vor Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 gekauften Fondsanteile galt bisher ein Bestandsschutz: Hielten Anleger diese Wertpapiere länger als zwölf Monate im Depot, konnten sie die bei einem späteren Kauf realisierten Kursgewinne in jedem Fall vollständig steuerfrei ein- streichen.

Nur Gewinne aus Altanteilen, die bis Ende 2017 tatsächlich realisiert werden oder als Buchgewinne aufgelaufen sind, bleiben aber ab 2018 stets komplett steuerfrei. Verkaufsgewinne aus Anteilen, die vor 2009 angeschafft wurden und ab 2018 entstehen, werden dagegen nur bis 100 000 Euro pro Anleger steuerfrei bleiben. Jeder Euro über diesem Steuerfreibetrag wird künftig steuerpflichtig sein ....

Forderungen von SPD und Grünen nachzugeben, die 25-prozentige Abgeltungsteuer für Kapitalerträge langfristig abzuschaffen und diese wieder mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu belegen. Der liegt derzeit bei maximal 45 Prozent. ...

müssen sich Anleger auch auf neue Regeln bei Fondsausschüttungen einstellen. Aktienfonds werden ab 2018 bereits auf Fondsebene 15 Prozent Kapitalertragsteuer abgezogen, wenn sie deutsche Dividenden vereinnahmen. Um diese Abgabenlast auszugleichen, werden Ausschüttungen aus den Fonds und Verkaufsgewinne beim Privatanleger teilweise von der Steuer freigestellt.

Bei Aktienfonds sind das 30 Prozent; für Mischfonds mit einem Aktien-anteil von mindestens 25 Prozent sind Teilfreistellungen von 15 Prozent vorge-sehen, und für Mischfonds mit geringerem Aktienanteil wird es dagegen überhaupt keine Freistellung geben.

"Die Teilfreistellung ist erheblich aufwendiger", kritisiert der Rosenheimer Steuerberater Anton-Rudolf Götzenberger. Denn die freizustellenden Erträge müssen von Zinsen, Veräußerungsgewinnen aus Wertpapieren und aus Termingeschäften sowie von ausländischen Dividenden und Immobilienerträgen abgegrenzt werden, die Fonds weiter steuerfrei einstreichen.

Liegen die Kapitalerträge unter dem Sparerfreibetrag (801 Euro Singles, 1602 Euro zusammen Veranlagte) laufen die Freistellungen ins Leere. Betroffene erhalten dann auf Fondsebene steuerlich vorbelastete Ausschüttungen, profitieren aber nicht von den Teilfreistellungen. .... "

was für ein Blödsinn ! :twisted:
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lloyd bankfein
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Re: Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteue

Beitrag von lloyd bankfein »

und wieder mal werden die Steuergesetze geändert. Warum eigentlich immer wieder? :(
boerse-onl.: ".....neue Besteuerung ab 2018 - was fonds-anleger wissen müssen ...Teil-Freistellung ..........."
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drhc
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Re: Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteue

Beitrag von drhc »

Sehr unerfreulich:
" ... Für Fonds mit einem Aktienanteil von über 50 Prozent wird es ab 2018 eine steuerliche Teilfreistellung in Höhe von 30 Prozent geben. Diese bewirkt, dass bei Aktienfonds zukünftig 30 Prozent der Kursgewinne steuerfrei vereinnahmt werden. Zugegeben, Dividendeneinnahmen aus Aktien werden auf Fondsebene gegenüber Zinseinnahmen zukünftig schlechter behandelt und mit 15 Prozent versteuert. Hier haben Zinserträge die Nase also etwas vorn. Aber bei Aktienfonds sind es letztlich vorrangig die Kursgewinne, die die Rendite ausmachen. So waren von den gut 14 Prozent Rendite, die der DAX in den letzten fünf Jahren im Schnitt pro Jahr erzielt hat, lediglich rund drei Prozent auf die Dividenden zurückzuführen. Von den 11 Prozent Kursgewinnen blieben bei Aktienfonds zukünftig also 3,3 Prozent (30 Prozent von 11 Prozent) steuerfrei.
Demgegenüber sind Rentenfonds steuerlich klar im Nachteil. Denn diese unterliegen sowohl mit ihren Zinsen als auch mit ihren Kursgewinnen vollständig der Abgeltungssteuer.
...
Bei einer Fondsanlage in Höhe von 50.000 Euro geht das BMF davon aus, dass Sie einen Ertrag von mindestens 206,50 Euro erzielen (50.000 Euro x 0,413 Prozent). Das wiederum ergibt eine Steuerbelastung von 51,62 Euro (206,50 Euro x 25 Prozent).
Dieser Betrag wird Ihrem Girokonto ab 2018 als Vorabpauschale belastet, sofern Ihr Fonds im Vorjahr keine Ausschüttung geleistet hat oder leisten konnte.
Nehmen wir nun weiter an, Sie hätten 50.000 Euro in einen Euro-Geldmarktfonds oder einen Euro-Rentenfonds mit kurz laufenden Anleihen investiert. In den letzten zwei Jahren hätten Sie keine Ausschüttung erhalten und mit beiden Fonds leichte Verluste erzielt, da die Zinsen in beiden Anlagesegmenten negativ waren und sind. Nichtsdestotrotz belastet Ihre Bank Ihrem Girokonto im Auftrag des BMF in diesem Fall zukünftig jährlich zum Jahresbeginn 51,62 Euro an Steuern.
Bevor Sie jetzt aber gänzlich den Glauben verlieren: Wenn Sie Ihren Fonds irgendwann verkaufen, prüft die Bank, ob Sie über die Jahre zu viel an Steuern gezahlt haben. Ist dies der Fall, wird Ihnen die zu viel gezahlte Vorabpauschale immerhin angerechnet.
...
Da es bei der eingangs erwähnten Teilfreistellung zwei wichtige steuerliche Schwellen gibt, will die Fondsindustrie für Anleger steuerlich das Beste herausholen. Legt ein Fonds in seinen Anlagebedingungen fest, dass er über 50 Prozent in Aktien investiert, so beträgt die steuerliche Teilfreistellung 30 Prozent. Bei einem Aktienanteil von mehr als 25 Prozent beträgt die Teilfreistellung immerhin noch 15 Prozent. Das führt nun dazu, dass eine Fondsgesellschaft nach der anderen ankündigt, in den Anlagebedingungen ihrer Fonds dafür zu sorgen, dass die Aktienquoten zukünftig steuerlich optimiert werden und die Schwellen von 25 und 50 Prozent überschritten werden.
Dies geht im Zweifel zulasten der zuvor noch gewünschten Flexibilität oder aber es werden Absicherungen über Derivate notwendig, die in den seltensten Fällen eins zu eins umsetzbar sind.
...
Die Besteuerung von Dividenden auf Fondsebene führt für zahlreiche Anleger, die den Freibetrag nicht ausnutzen, zu einer deutlich höheren Steuerbelastung. Wer ab 2018 beispielsweise über ein Aktienfondsvermögen von 25.000 Euro verfügt, zahlt zukünftig – Aktiendividenden von drei Prozent zugrunde gelegt – bereits auf Fondsebene 112,50 Euro Steuern (15 Prozent von 750 Euro). Nach altem Recht blieb die Dividende in Höhe von 750 Euro aufgrund des Freibetrags von 801 EUR hingegen vollständig steuerfrei.
... "

quellenvermerk: extra funds
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lloyd bankfein
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Re: Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteue

Beitrag von lloyd bankfein »

Gibt´s eine Übersichtsseite, wo man sehen kann, welche Fonds schon umgestellt wurden und welche geplant sind?
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The Ghost of Elvis
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Beitrag von The Ghost of Elvis »

fondscheck " ..Sauren definiert Mindestaktienquoten für Fonds ... Die folgenden Produkte würden künftig eine Mindest-Kapitalbeteiligungsquote von 25 Prozent erhalten, was Anleger in der Genuss einer steuerlichen Teilfreistellung in Höhe von 15 Prozent bringe: Sauren Stable Absolute Return (ISIN LU1525525306 / WKN A2AN1Y), Sauren Absolute Return, Sauren Global Defensiv, Sauren Global Balanced und Sauren Emerging Markets Balanced...."
Sauren Global Defensiv und 25 % Mindestaktienquote ? :shock:
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The Ghost of Elvis
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Beitrag von The Ghost of Elvis »

von der Augsburger Aktienb.:
...Kundenorientierung und mehr Verbraucherschutz sind das Ziel neuer gesetzlicher Vorgaben. Ab 2018 wird der Anlegerschutz für alle Wertpapierdienstleistungen im Rahmen der Richtlinie der Europäischen Union zur Harmonisierung der Finanzmärkte (MiFID II) wesentlich intensiver als bisher geregelt. Fondsbesitzer profitieren gleichzeitig von Erleichterungen durch das Investmentsteuerreformgesetz. Darüber hinaus tritt am 13.01.2018 das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) in Kraft. Damit wird der europäische Markt für bargeldlose Zahlungen gestärkt, an technische Innovationen angepasst und der Zahlungsverkehr sicherer gemacht. Nachfolgend erhalten Sie ausgewählte Informationen zu den gesetzlichen Änderungen. Bitte beachten Sie auch die geänderten Geschäftsbedingungen, die wir als Anlage beigefügt haben. Die Änderungen darin sind farblich markiert. Informationen zu MiFID II Künftig erhalten Sie von uns detailliertere Informationen über die Kosten und Nebenkosten der Wertpapierdienstleistung und -nebendienstleistung, die wir für Sie erbringen, sowie über die Kosten und Nebenkosten Ihrer Finanzinstrumente und über erhaltene und gewährte Zuwendungen. Dies erfolgt über die standardisierten "Kosten- und Zuwendungsinformationen", welche Ihnen ab 2018 auf unserer Homepage, im Online-Banking oder auch postalisch zur Verfügung gestellt werden. Soweit Sie in Ihrem Portfolio bestimmte Finanzinstrumente, z.B. kreditfinanzierte Finanzinstrumente, halten, senden wir Ihnen künftig eine Verlustschwellenbenachrichtigung über Wertverluste zu. Sie erhalten automatisch eine Benachrichtigung, sobald der Ausgangswert des betroffenen Finanzinstruments um 10 % fällt. ..

Klasse, endlich profitieren Fondsbesitzer von Erleichterungen durch ein Steuerreformgesetz.
Oder doch nicht???? :shock:
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lloyd bankfein
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Re: Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteue

Beitrag von lloyd bankfein »

Diverse Misch und Dachfonds erhöhen wegen der Steuergesetz-Änd. die Mindestaktien-Quote. Welche Auswirkungen dies wohl mittel- und langfristig auf perf. und Vola haben wird?
Ich bin skeptisch :roll:
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Fondsfan
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Re: Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteue

Beitrag von Fondsfan »

Ich habe keine genauen Aufzeichnungen von solchen Änderungen gemacht,
aber in einer Reihe von Fällen war das nur die Anpassung der offiziellen
Vorgaben an die tatsächliche Praxis, so dass sich in diesen Fällen vermutlich
gar nichts ändern wird.

Schließlich ist kein Fonds gehindert, ein tatsächlich vorhandenes Portfolio
über Terminkontrakte abzusichern.

Insofern sollte sich m.E. gar nichs ändern.
Kato
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Re: Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteue

Beitrag von Kato »

sehe ich genauso, viel wind um nichts
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lloyd bankfein
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Beitrag von lloyd bankfein »

das Inv. : "Ein Mischfonds-Tausch könnte sinnvoll sein, meint ein Steuerexperte ....
für Mischfonds, deren Anlagerichtlinien eine Mindestaktienquote von unter 25 Prozent angeben, die aber tatsächlich regelmäßig viel mehr Aktien halten, fallen höhere Steuern an als für Produkte mit dem gleichen Aktienanteil, aber anderen Richtlinien. Ersetzt der Berater einen solchen Fonds durch einen anderen Mischfonds mit offiziell höherer Aktienquote oder tauscht ihn gegen eine Kombination aus Rentenfonds und Aktienfonds im passenden Verhältnis, dann könnte der Anleger Steuern sparen - bei gleichem Risiko. ..."

bei gleichem Risiko? Fonds = Fonds, meint der Experte? Hauptsache gut gemischt??? :shock:

..

auch zum Thema: fondsprof. :
"...Um ihren Anlegern ab 2018 das Abführen einer Vorabpauschale zu ersparen, stellt die Deka zahlreiche thesaurierende Fonds um – obwohl das unter dem Strich sogar nachteilig sein kann. Zudem ziehen Deka und Union Investment stabile Aktienquoten ein, um steuerliche Teilfreistellungen zu ermöglichen. ...
Deka stellt 32 thesaurierende Fonds und Tranchen auf eine ausschüttende Variante um. Damit will die Gesellschaft den Anlegern das Leben erleichtern. Denn für die Besteuerung der laufenden Erträge aus thesaurierenden Fonds spielt deren tatsächliche Höhe künftig keine Rolle mehr. Stattdessen wird am ersten Werktag eines neuen Jahres nach einer gesetzlich festgelegten Formel der Basisertrag ermittelt. Auf diesen erhält der Anleger gegebenenfalls eine steuerliche Teilfreistellung. Auf den Restbetrag zahlt er die neue Vorabpauschale. Diese überweist die depotführende Stelle an das Finanzamt.
Steuer kommt nicht mehr aus dem Fondsvermögen
Die Vorabpauschale wird jedoch nicht dem Fondsvermögen entnommen. Der Anleger muss die Liquidität für die Steuer selbst aufbringen und auf einem Verrechnungs- oder Girokonto bereitstellen. "Dies kann vermieden werden, wenn der Fonds mindestens in Höhe der Vorabpauschale ausschüttet, was aber bei thesaurierenden Fonds nicht möglich ist", heißt es im Schreiben der Deka. Daher wird die Gesellschaft auf ausschüttende Modelle umstellen.
Diese Variante ist für den Anleger zwar praktisch, bringt aber keinesfalls nur Vorteile. Bei ausschüttenden Fonds wird die Steuer auf laufende Erträge auch künftig so berechnet und gezahlt wie bisher, sofern die Ausschüttung den Basisertrag übersteigt. Dies dürfte meist der Fall sein, zumal sich der Basisertrag am Basiszins bemisst und dieser aktuell extrem niedrig liegt. Die höheren ausgeschütteten Erträge bringen jedoch auch eine höhere Steuerbelastung mit sich, was thesaurierende Fonds oder Anteilskassen attraktiver macht.


warum einfach, wenn es immer noch umständlicher geht??
Noch mehr Aufwand und Bürokratie für nichts :twisted:
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schneller euro
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Beitrag von schneller euro »

Änderungen ab 2018, eine Zusammenfassung bei fondsweb
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Re: Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteue

Beitrag von Fondsfan »

Falls jemand die Regelungen in der amtlichen Version haben will, hier

http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... tober+2017
Antworten