BGH stellt klar: AWD-Berater brauchen keine Gummibärchen !

Alles was "Off-Topic" ist oder die Märkte ganz allgemein betrifft. Hier findet Ihr Gelegenheit, euch in Form von Grundsatzdiskussionen, Glückwünschen, Streitereien oder Flirts auszutauschen.

Moderator: oegeat

Antworten
Benutzeravatar
The Ghost of Elvis
Trader-insider Experte
Beiträge: 1738
Registriert: 12.06.2005 11:35
Wohnort: München Unterhaching

BGH stellt klar: AWD-Berater brauchen keine Gummibärchen !

Beitrag von The Ghost of Elvis »

Jetzt ist es fix: Gummibärchen zählen nicht zu den essentiellen Arbeitsmitteln eines AWD-Beraters. Zu diesem Entschluss ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gekommen. Im konkreten Fall hatten zwei ehemalige Mitarbeiter Klage gegen den Finanzvertrieb eingereicht, weil sie bei der Beschaffung, bzw. Finanzierung von bestimmten Arbeitsmitteln den AWD in der Pflicht sahen und nicht sich selbst........Diese eindeutige Klarstellung fehlte bislang in Deutschland......."
fondsprof.

Bild
Antworten