Eigentum verpflichtet!

Alles was "Off-Topic" ist oder die Märkte ganz allgemein betrifft. Hier findet Ihr Gelegenheit, euch in Form von Grundsatzdiskussionen, Glückwünschen, Streitereien oder Flirts auszutauschen.

Moderator: oegeat

Antworten
Benutzeravatar
martinsgarten
Trader-insider Supermember
Beiträge: 3673
Registriert: 12.02.2009 11:28
Wohnort: 18442 Negast bei Stralsund

Eigentum verpflichtet!

Beitrag von martinsgarten »

Man muß den Walter K. Eichelburg und Hartgeld.com zwar nicht mögen, aber für mich war er, ist er und bleibt er "Pflichtlektüre

aus aktuellen Anlaß :wink:

Alles nur eine Frage der Zeit.

Aus der Nummer, die in der EU gerade läuft, kommt kein Land und kein Bürger mehr raus.
"

Neu 2011-05-23:

[20:30] Leserkommentar - Eigentum verpflichtet!

Der Halb-Satz: „Eigentum verpflichtet!“ ist sicherlich jedem bekannt.
Er entstammt dem Art. 14, Abs. 2, Satz 1 Grundgesetz. All denen, den dieser Halbsatz bekannt ist, haben viele eine weitere Gemeinsamkeit: Der Artikel 14 des Grundgesetztes ist ganz bestimmt von vielen nicht wirklich wahrgenommen worden und der Artikel 15 ist ebenso nicht gelesen worden und somit auch nicht in der Komplexität nachvollzogen worden.

Hier nun die Gelegenheit zum nachträglichen Verinnerlichen:

Art 14 GG
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.
Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.
Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Art 15 GG
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.
Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.


Ein Schelm wer böses bei diesen Zeilen denkt! Sicherlich hatten diejenigen, die am 23. Mai 1949 das Grundgesetzt legitimiert haben, nicht daran gedacht, dass Ihre politischen Nachfolger das Land so an den Abgrund führen, dass diese beiden Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes heute nicht nur lesenswert sind, sondern das aus diesen Zeilen auch eine Handlungsempfehlung abgeleitet werden muss.

Das Eigentum dient dem Wohl der Allgemeinheit, hierzu ist eine Enteignung zulässig!

Ein sehr interessanter Satz über den nachzudenken es sich wirklich lohnt. Gerade der Immobilieneigentümer sollte hier mal seine grauen Zellen anwerfen. Da wird der brave Häuslebauer in eine echte Schicksalsgemeinschaft gedrückt.
Der fleißige, arbeitssame, sparsame und wertschaffende Michel ist der, der wieder einmal zur Kasse gebeten werden könnte.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch.
Und bitte verkaufen Sie nicht Ihre Immobilien - das wäre Quatsch.
Sichern Sie aber bitte Ihre anderen Vermögensteile, bringen Sie diese bitte in die Anonymität.
Nur die Anonymität bietet entsprechenden Schutz.
Der private Wohnzimmertisch, gedeckt mit Gold- und Silberunzen, ist sicherlich eine sehr interessante Anlageidee, die nicht nur Anonymität garantiert.
„Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.“
(Albert Einstein, 1879–1955)
k9
Trader-insider Experte
Beiträge: 2329
Registriert: 15.08.2008 10:59
Wohnort: NRW

Beitrag von k9 »

Die zitierten Paragraphen gibt es solange diese Republik besteht und können jederzeit Anwendung
finden. Das ist richtig.
Richtig ist ebenso, dass die dort legitimierten Möglichkeiten einer Teil-Enteignung von Grund- und
Immobilien-Besitzern in diesem Staat und auch bei seinen Vorgängern bereits mehrfach zur
Anwendung gekommen sind.
Die Befürchtung, dies könne in Zukunft wieder passieren, ist angesichts der Verschuldungslage
keineswegs abwegig.

Ebenso richtig ist, dass es in der jüngeren Vergangenheit in verschiedenen Staaten zu einem „Verbot“
von Gold gekommen ist, teilweise über viele Jahre. Das Verbot bezog sich auf Erwerb, Besitz
und Handel. Vorhandene Bestände mussten gegen geringe Ausgleichszahlungen abgegeben werden.
Diese Illegalisierung des Besitzes von Gold kam einer de-facto-Entwertung gleich. Als Ausweg blieb
der Schwarzmarkt mit den damit verbundenen Risiken.

Es drängt sich die Frage auf, welche der beiden Kröten die kleinere ist und im Falle eines Falles unter
Inkaufnahme von weniger Eigentumsverlust geschluckt werden könnte.

Der pfiffige und gern erteilte Rat aus der Edelmetall-Ecke, man solle seine Schätze an sicherer Stelle
im eigenen Garten vergraben, entbehrt nicht einer gewissen Komik, muss man doch erst mal einen
solchen haben. Ist man dieses Privilegs teilhaftig und gräbt man seine Schätze nach Abziehen der
Gewitterwolken wieder aus, ist unter Umständen damit zu rechnen, dass der dann reale Wert (über den
„wahren“ weil intrinsischen Wert wollen wir hier nicht streiten) keineswegs den Erwartungen
entspricht, haben sich doch alle spekulativen und angstbesetzten Aufblähungen angesichts des Neubeginns
des alten Spiels mit neuer Währung verflüchtigt. Oder, um es (frei) mit Buffets Worten auszudrücken:

Zitat W. Buffet:
„Der Wert von Gold bemisst sich ausschließlich daran, was andere Leute bereit sind
dafür zu zahlen“.




Zitat martinsgarten:
„Man muss den Walter K. Eichelburg und Hartgeld.com zwar nicht mögen, aber für mich war er,
ist er und bleibt er "Pflichtlektüre“


Ohne dies kommentieren zu wollen sei hier auf den Eintrag bei „esowatch“ zu Walter Eichelburg verwiesen.

Hier der Link …...

Quelle: esowatch, KlickDieMaus

…… und in der Anlage (s.u.).

Meine Empfehlung:
Ab und zu ein Blick in einige handverlesene "Mainstream"-Medien
schadet nicht wirklich . ':wink:'


Gruß k-9
Dateianhänge
eichelburg4.png
eichelburg4.png (50.25 KiB) 2279 mal betrachtet
eichelburg3.png
eichelburg3.png (46.37 KiB) 2279 mal betrachtet
eichelburg2.png
eichelburg2.png (26.34 KiB) 2279 mal betrachtet
eichelburg1.png
eichelburg1.png (16.96 KiB) 2279 mal betrachtet
Nur wenige wissen, wie viel man wissen muss, um zu wissen, wie wenig man weiß.
Antworten