Telefonnummer = Identität

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Heikosz
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Telefonnummer = Identität

Beitrag von Heikosz »

Habt Ihr nur eine Telefonnummer und wollt den dazugehörigen Teilnehmer ermitteln ? Klicktel hat dies damals ermöglicht (und noch vieles mehr).

Seit dem 20.11.2000 ist dies nach einem Urteil des Oberlandesgerichts nicht mehr möglich.

Wirklich ?


Nein, zumindest gibts per Internetbestellung ein Programm, mit der man die DeTeMedien-CD etwas tunen kann.

Dieses Programm findet Ihr hier.


Und natürlich könnt Ihr auch die neueren KLicktel-Versionen so tunen, dass selbst nach unvollständigen Nummern gesucht werden kann.
Auch dieses Zusatztool könnt Ihr hier käuflich erwerben.

Krass


Ich weiß schon, warum ich in keinem Telefonbuch stehe !.
"Oberlandesgericht Köln
- Pressestelle -
Pressemitteilung vom 20.11.2000
Programme zur Rückwärtssuche auf Telefon-CD-ROM unzulässig
Durch rechtskräftiges Urteil vom 10.11.2000 - Az. 6 U 105/00 - hat das Oberlandesgericht Köln eine einstweilige Verfügung bestätigt, mit der einem Software-/CD-ROM-Vertrieb verboten worden ist, solche Programme anzubieten und zu verkaufen, mit denen eine Teilnehmer-Identifikation mittels handelsüblicher Telefon-CD-ROM möglich ist. Das streitige Programm erlaubte es, durch Eingabe einer Rufnummer die personenbezogenen Daten des Rufnummerinhabers, insbesondere Name und Anschrift, zu ermitteln.

Tragender Grund des Urteils ist, dass eine solche sogenannte Rückwärtssuche anhand einer Telefonnummer gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt, da es sich hierbei um eine unzulässige Nutzung personenbezogener Daten handele. Es fehle an der erforderlichen Einwilligung der auf einer CD-ROM gespeicherten Telefonteilnehmer. Denn auch wenn die Einwilligung der Teilnehmer zur Veröffentlichung ihrer Daten auf Telefon-CD-ROM vorliege, erstrecke sich diese Einwilligung nicht auf jegliche Nutzung, sondern nur auf die übliche Abfragemöglichkeit nach Namen zwecks Ermittlung einer Telefonnummer, nicht aber auf den umgekehrten Fall der Rückwärtssuche.

In der Missachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen liege zugleich eine Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, weshalb der Verkauf derartiger Programme unzulässig sei. Geklagt hatte die Deutsche Telekom, aus deren Datenbestand die Teilnehmerdaten der hier genutzten CD-ROM stammten. Die Deutsche Telekom ist gesetzlich verpflichtet, solche Daten anderen Anbietern für Auskunftsdienste oder Telefonverzeichnisse zur Verfügung zu stellen.

Der Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
(Michael Ring)" (Quelle)
"i can´t live without my phone, but you don´t even have a home.....!" Eine Popsängerin
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